Gabriela Medici, Zentralsekretärin des Gewerkschaftsbunds, äussert sich in einem Interview mit der “Schweizer Personalvorsorge” unter dem Titel “Sozialpartnerkompromiss alternativlos” zum Stand der BVG-Revision, den Vernehmlassungsergebnissen und zum Rentenzuschlag. Auszüge:
Frau Medici, wie beurteilen Sie die Vernehmlassungsantworten zur Reform, die dem von Ihnen miterarbeiteten Kompromissvorschlag entspricht?
Die Vernehmlassungsantworten zeigen auf, dass die BVG-Reform nur gelingen kann, wenn der Rentenerhalt garantiert ist sowie Verbesserungen für Teilzeitangestellte und eine Glättung der Altersgutschriften für ältere Arbeitnehmende erfolgen. An diesen Zielen haben sich die Sozialpartner orientiert. Zwar unterscheiden sich die Antworten teilweise darin, wie diese Ziele erreicht werden sollen. Es fällt aber auf, dass keine in sich geschlossenen alternativen Lösungen vorgeschlagen werden, die bereits rein rechnerisch alle diese Ziele erfüllen – ohne umlagefinanzierten Rentenzuschlag.
Dennoch stösst der Rentenzuschlag auf viel Ablehnung.
Zunächst ist das Ausmass der Ablehnung zu relativieren. Verschiedene Organisationen, Parteien und Verbände begrüssen den Rentenzuschlag nicht nur, sondern fordern seine Umsetzung als Mindestvoraussetzung, sich mit der BVG-Reform einverstanden erklären zu können. Wiederum andere lassen sich dahingehend vernehmlassen, dass sie angesichts des austarierten Kompromisses und des Reformdrucks dazu bereit sind, die Reform so wie vorgeschlagen mitzutragen.
Die Ablehnung kommt primär aus der Vorsorge- und Bankenbranche. Ihr Hauptargument gegen das solidarische Umlageelement ist, dass der Zuschlag «systemfremd» sei. Systeme können und sollen aber, wenn nötig, rasch angepasst werden. Sodass sie der Bevölkerung dienen und nicht umgekehrt. Reformen der Altersvorsorge können nur gelingen, wenn sie der Bevölkerung nützen. Da ist die Umlagekomponente für tiefe und mittlere Einkommen überzeugend.
Weit überzeugender als die – notabene in einer Sozialversicherung – ebenso systemfremden Geldabflüsse und Gewinne, die die 2. Säule ebenfalls prägen und die im Kompromissvorschlag nicht angetastet werden. Der Rentenzuschlag ist aber nicht nur sozial, sondern in einer Situation, in der man mit relativ sicheren, langfristigen Anlagen eigentlich sogar Geld verliert, auch ökonomisch sinnvoll. Für den SGB ist ein Verzicht auf die Umlagekomponente deshalb ausgeschlossen.
Sie haben die Ablehnung durch die Vorsorgebranche angesprochen. Was halten Sie vom Vorschlag des ASIP?
Der ASIP will die Kompensationen für die Übergangsgeneration einzig über die Reserven der jeweiligen Kassen finanzieren. Dass dies nicht funktioniert, haben auch die bürgerlichen Parteien längst verstanden, das zeigen ihre Vernehmlassungsantworten deutlich. Eigentlich befremdlich, wenn ein Branchenverband die Realitäten, innerhalb seiner Mitglieder, weniger deutlich anerkennt.