Michael Ferber befasst sich in der NZZ mit dem Deckungsgrad und was er aussagen soll und kann. Eine wichtige Rolle dabei spielt der technische Zinssatz. Ferber schreibt:

Vielbeachtete Anhaltspunkte für Stiftungsräte zum Ansetzen des technischen Zinses publiziert die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE). Per Ende September 2018 hat sie den technischen Referenzzinssatz wie im Vorjahr bei 2% festgelegt.

Nicht wenige Kassen rechnen aber weiterhin mit höheren technischen Zinssätzen. Der Spielraum sei enorm, sagt Lukas Riesen. Laut PPCmetrics hat die Heterogenität der von den Schweizer Vorsorgeeinrichtungen verwendeten technischen Zinssätze in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Berücksichtigt man Extrembeispiele an beiden Enden, dann lag die Spanne der technischen Zinssätze bei Schweizer Pensionskassen per Ende 2017 zwischen –0,75% und 4%, wie die Beratungsgesellschaft mitteilt. Liegen zwei Pensionskassen so weit auseinander, lassen sich ihre technischen Deckungsgrade praktisch nicht vergleichen. Doch selbst wenn man die Extrembeispiele beiseitelässt, gibt es eine gewisse Spannbreite. Laut Riesen dürften zwei Drittel der Schweizer Pensionskassen mit technischen Zinssätzen von zwischen 1,5% und 2,75% rechnen. (…)

Als Alternative zum gesetzlichen Deckungsgrad hat PPC dazu den risikotragenden DG entwickelt. Ueli Mettler von c-alm ist skeptisch:

Ueli Mettler, Partner bei dem St. Galler Beratungsunternehmen c-alm, weist indessen auf Tücken beim ökonomischen und risikotragenden Deckungsgrad hin. Bei diesen Berechnungen gehe man quasi davon aus, dass die Pensionskasse von einem auf den anderen Tag liquidiert werden müsse – es handle sich um eine «Worst-Case-Perspektive». (…)

Sollten die Pensionskassen flächendeckend und undifferenziert dazu verpflichtet werden, ihre Rentenverpflichtungen mit Marktzinssätzen zu diskontieren, so bestehe die Gefahr einer Kaskade: Um ein Bewertungs- sprich Deckungsgradrisiko zu vermeiden, würden die Rentenverpflichtungen vergleichbar mit den privaten Lebensversicherern in ein Anleihen-Portfolio mit passender Fälligkeitsstruktur investiert. Es stelle sich sogar die Frage, warum dann die Rentenverpflichtungen nicht direkt den Lebensversicherern verkauft werden sollten, sagt Mettler. Für das Leistungsvolumen der zweiten Säule sei diese absehbare Wirkungskette fatal.

  NZZ