Josef Bachmann, ehemaliger Geschäftsführer der PwC Pensionskasse, schreibt in einem Editorial der AWP Soziale Sicherheit zur Frage flexibler Renten und dem Entscheid des Bundesgerichts, mit welchem die Anwendung des Systems auf laufende Renten untersagt wurde.
Vor dem höchsten Gericht ist eine Würdigung des neuen Systems, das sich an den Grundsätzen der 2. Säule orientiert, ausgeblieben. Wiederum haben sich die Richter, mangels anderer gesetzlicher Grundlagen, nur auf BVG Artikel 65d (Massnahmen bei Unterdeckung) abgestützt. Schade, dass sich das Gericht nicht über das Unrecht der Umverteilung und der Ungleichbehandlung der Versicherten geäussert hat. Schade auch, dass die Leistungserhöhungen nun nicht gewährt werden können.
Aber der Entscheid der Richter bedeutet nicht das Ende der Bemühungen für eine nachhaltig und faire Reform der 2. Säule. Das Urteil ist ein Auftrag an das Parlament. Der Gesetzgeber hat die Chance und die Pflicht, die Lage aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen neu zu beurteilen.
Ein Rentensystem mit unplanbaren, variablen Zuflüssen kann keinen fixen Abfluss haben. Das funktioniert nicht und alle wissen es. Deshalb hatten früher viele Vorsorgeeinrichtungen Sicherheitsventile in Form von Sanierungsklauseln in ihren Reglementen. Damit waren Leistungskürzungen bei schlechten finanziellen Rahmenbedingungen möglich. Das hat die Sicherheit des Vorsorgewerkes und die Fairness unter allen Versicherten gewährleistet.
Das Verbot von Rentenkürzungen im Überobligatorium war ein fahrlässiger Eingriff in die 2. Säule, genauso wie die Festlegung des Umwandlungssatzes durch das Volk nach dem Prinzip «wollt ihr lieber mehr oder weniger Rente». Wir müssen zurück zum Fundament der 2. Säule, zu den Prinzipien der transparenten Finanzierung im Kapitaldeckungsverfahren.