Der Jahresbericht des bundesrätlichen Beirats zur Zukunft des Finanzplatzes geht in seinem Jahresbericht 2017 nach Empfehlungen zur Cyber-Sicherheit bereits an zweiter Stelle auf die Altersvorsorge ein.

Detailliert behandelt werden Fragen des Umwandlungssatzes und der laufenden Umverteilung sowie der Anlagevorschriften. Zum UWS weiss der Beirat wenig resp. nichts Neues zu berichten, interessanter sind die Ausführungen zu den Anlagevorschriften. Offenkundig ist, dass die Mitglieder (sie rekrutieren sich aus Teilen der Wirtschaft, der Verbände, der Wissenschaft und der Behörden) mehrheitlich auf eine Liberalisierung wenn nicht gar Abschaffung der geltenden Regulierung pochen. Wohl aus politischen Rücksichtnahmen wird aber auf eine Beschlussfassung verzichtet, wenn sie auch anders begründet wird. Die Positionen dürften u.a. dem Chefökonomen des Gewerkschaftsbundes nicht behagt haben. Im Bericht heisst es:

Das Korsett für die Anlage von Pensionskassengeldern ist aufgrund verschiedener Faktoren eng. Die Einschätzung der Risiken durch die Aufsicht erfolgt nur auf Basis von Erfahrungswerten in der Vergangenheit. Der Handlungsspielraum für eine Umverteilung der Gewichte zwischen den Anlageklassen ist eng begrenzt und erlaubt wenig Spielraum für einen erfolgversprechenderen Mix der Anlagen und Risiken. Auch können Versicherer nur beschränkt oder gar nicht in neue Anlagen investieren, für die Ertragsausweise nur begrenzt oder gar noch nicht vorhanden sind.

Solche Investitionen müssen nicht zwingend mit höheren Risiken behaftet sein als Anlagen auf traditioneller Basis (z.B. Investitionen in Alters- und Seniorenheime, Infrastruktur-Investitionen). Vor diesem Hintergrund wäre eine Flexibilisierung der Anlagerichtlinien der Pensionskassen denkbar, um das Potential nichttraditioneller Anlageklassen für Pensionskassenportfolios vollständig nutzen zu können.

Weiter könnten Anlagerichtlinien im herkömmlichen Sinn, d.h. basierend auf Limiten, ganz abgeschafft werden und durch Verhaltensrichtlinien für Pensionskassenverantwortliche ersetzt werden. Der Prudent Investor hat somit grössere Freiräume, trägt aber gleichzeitig auch eine grössere (Ergebnis-)Verantwortung. (…)

Bei den Anlagevorschriften sind inzwischen bereits erfolgversprechende Gespräche zwischen den zuständigen Behörden und der Branche im Hinblick auf eine gewisse Lockerung aufgenommen worden, so dass sich eine Empfehlung erübrigt.

  Jahresbericht /  Impuls-Studie SBVg / Kriemler “Neue Ideen”