imageDer Gewerkschaftsbund hat anlässlich seiner Jahres-Medienkonferenz sich auch zur Neuauflage der Rentenreform geäussert. SGB-Präsident Paul Rechsteiner begnügte sich jedoch mit allgemein gehaltenen Formulierungen. Lediglich die Ablehnung einer Erhöhung des Rentenalters wurde als – einigermassen –  konkrete Forderung genannt.

Die Verschlechterung der künftigen Renten ist für die Schweiz historisch neu. Sinkende Renten sind sozialer und politischer Sprengstoff. Sie stellen das Rentensystem vor völlig neue Herausforderungen. Während die Löhne trotz starkem Druck durch die Aufgabe des Mindestkurses gegenüber dem Euro gehalten und leicht verbessert werden konnten, sieht die Lage bei den Pensionskassenrenten trotz ständig höherer Beiträge für die heutigen Arbeitnehmenden bedenklich aus.

Dies insbesondere auch mit Blick auf das verfassungsmässige Rentenziel, das die Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise mittels der Renten der AHV und der Pensionskasse zum Ziel und zum Massstab erklärt. Besonders stark verschlechtert haben sich die Perspektiven für die vielen Arbeitnehmenden, die für ihre Renten bei einer Lebensversicherung versichert sind.

Eine künftige Rentenreform muss sich deshalb abgesehen von einer Zusatzfinanzierung für die AHV schwergewichtig mit diesem Problem sinkender Renten beschäftigen. Das Rentenniveau halten heisst, dass die Pensionskassen-Rentenverluste kompensiert werden müssen. Und bei den laufenden Renten ein Ausgleich für die stark steigenden Gesundheitskosten gefunden werden muss.

Für die Gewerkschaften bleibt somit die Rentenhöhe bei der Beurteilung künftiger Reformen entscheidend. Beim Rentenalter andererseits muss das Abstimmungsresultat vom 24. September 2017 als Votum für den Status quo, das heisst für das bisherige Rentenalter, gelesen werden.

  Referat Rechsteiner /   SGB