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Die vermögensgewichteten Deckungsgrade der Vorsorgeeinrichtungen sanken leicht gegenüber dem Vorquartal. Bei den privatrechtlichen Kassen sank der errechnete Deckungsgrad im ersten Quartal um 1,6 Prozentpunkte auf 109,2%. Der vermögensgewichtete Deckungsgrad der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Vollkapitalisierung ist im ersten Quartal jedoch leicht unter 100% gesunken. Bei den Kassen mit Teilkapitalisierung entwickelte sich die vermögensgewichtete Deckung von Januar bis März 2016 von 81,8% auf 80,6%.

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Die Verteilung der Vorsorgeeinrichtungen nach Deckungsgrad- Bandbreiten per 31. März 2016 zeigt gegenüber den Durchschnittszahlen weitere Details für die öffentlich- und privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen.

«Über dem Strich» – mit einer Deckung von 100% und mehr – finden wir 93,7% der privatrechtlichen Kassen und 66,0% der öffentlich-rechtlichen Kassen mit Vollkapitalisierung.

53,8% der privaten und 17,0% der öffentlichen Kassen mit Vollkapitalisierung weisen einen Deckungsgrad auf, der grösser als 110% ist. Gegenüber dem Vorquartal verringerte sich der Anteil privater Vorsorgeeinrichtungen mit mehr als 115% Deckungsgrad um 8,8 Prozentpunkte.

Die Anteile der privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen und der öffentlich-rechtlichen Kassen mit Vollkapitalisierung in Unterdeckung haben sich aufgrund der Marktentwicklung im ersten Quartal 2016 leicht erhöht. Unterdeckungsquote 03.2016 Privatrechtliche VE 6,3% Öffentlich-rechtliche VE mit Vollkapitalisierung 34,0%

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