pw. Der Bundesrat hat den Bericht über die Erfassung des Gender Overall Earnings Gap und anderer Indikatoren zu geschlechterspezifischen Einkommensunterschieden verabschiedet. Er liefert neue Kennzahlen für die Schweiz und stellt sie mit den bereits existierenden Indikatoren in Zusammenhang.

Dass der Bericht so kurz vor der Abstimmung zur AHV 21 publiziert und entsprechend benützt wird, ist zumindest störend. Immerhin liefert er Hinweise, die den Gender Pension Gap relativieren.

Der wichtige Faktor Zivilstand wird allerdings nur bei den Renten berücksichtigt, keine Berücksichtigung findet der Einfluss von Mutterschaft auf Einkommen und Renten. Der Anteil der sog. unerklärten Anteile an den Unterschieden würde damit nochmals deutlich reduziert.  Zu den Differenzen der Renten wird ausgeführt:

Der Gender Pension Gap belief sich in der Schweiz im Jahr 2020 auf 34,6%. Er bildet den prozentualen Unterschied der durchschnittlichen Renten aus der Altersvorsorge zwischen Frauen und Männern im Rentenalter ab. Die jährliche Gesamtrente aus allen Säulen der Altersvorsorge der Frauen (35 840 Fr.) war im Durchschnitt um 18 924 Franken tiefer als jene der Männer (54 764 Fr.).

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