pw. Der Bundesrat hat den Bericht über die Erfassung des Gender Overall Earnings Gap und anderer Indikatoren zu geschlechterspezifischen Einkommensunterschieden verabschiedet. Er liefert neue Kennzahlen für die Schweiz und stellt sie mit den bereits existierenden Indikatoren in Zusammenhang.

Dass der Bericht so kurz vor der Abstimmung zur AHV 21 publiziert und entsprechend benützt wird, ist zumindest störend. Immerhin liefert er Hinweise, die den Gender Pension Gap relativieren.

Der wichtige Faktor Zivilstand wird allerdings nur bei den Renten berücksichtigt, keine Berücksichtigung findet der Einfluss von Mutterschaft auf Einkommen und Renten. Der Anteil der sog. unerklärten Anteile an den Unterschieden würde damit nochmals deutlich reduziert.  Zu den Differenzen der Renten wird ausgeführt:

Der Gender Pension Gap belief sich in der Schweiz im Jahr 2020 auf 34,6%. Er bildet den prozentualen Unterschied der durchschnittlichen Renten aus der Altersvorsorge zwischen Frauen und Männern im Rentenalter ab. Die jährliche Gesamtrente aus allen Säulen der Altersvorsorge der Frauen (35 840 Fr.) war im Durchschnitt um 18 924 Franken tiefer als jene der Männer (54 764 Fr.).

Seit 2014 hat sich dieser Wert kaum verändert. Im Gender Pension Gap spiegeln sich Unterschiede in der Erwerbspartizipation, Auswirkungen des Familien- und Lebensmodells sowie Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern über einen längeren Zeitraum.

Während Frauen bei der AHV (1. Säule) im Durchschnitt leicht höhere Renten beziehen als die Männer, beziehen Frauen deutlich seltener Renten aus der zweiten Säule als Männer (49,7% vs. 70,6%). Wenn sie es tun, sind diese durchschnittlich rund 47% tiefer als jene der Männer.

Die Unterschiede nach Zivilstand zeigen, dass bei Verheirateten der Gender Pension Gap am stärksten ausgeprägt ist, was vor dem Hintergrund zu betrachten ist, dass Ehepaare in der Regel eine ökonomische Einheit bilden und ihre Einkommen zusammenlegen.

Bei den geschiedenen und verwitweten Personen ist ebenfalls ein Gender Pension Gap zugunsten der Männer feststellbar. Bei Ledigen ist demgegenüber kein Unterschied zu identifizieren.

  Mitteilung Bundesrat /  Download Studie