Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates unterstützt Vorschläge des Bundesrates, welche für das Bundespersonal teils erhebliche Beitragserhöhungen und Leistungsanpassungen bei der beruflichen Vorsorge zur Folge haben. Eine knappe Mehrheit der Kommission lehnt den Vorschlag des Bundesrates für eine geschlossene "Rentnerkasse" mit Bundesgarantie ab. Unbestritten blieb die Einführung des Beitragsprimats: Wer in Pension geht, hat nicht mehr Anspruch auf einen bestimmten Prozentsatz (60%) seines letzten versicherten Lohnes, sondern auf die für seine Person einbezahlten und verzinsten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge. Dieser Systemwechsel hat zur Folge, dass für die älteren aktiven Versicherten (ab einem Alter von ca. 45 Jahren) erheblich höhere Beiträge bezahlt werden müssen, damit die bisher bestehenden Leistungsansprüche bei einer Pensionierung im Alter von 65 Jahren erfüllt werden können.
Der Gewerkschaftsbund hat umgehend mit einer empörten Pressemitteilung reagiert. Er spricht von einer "provokativen Abbaupolitik gegen das Bundespersonal" und fordert namens der Personalverbände: "die flexible Pensionierung mit voller Rente ab 62 nach 40 Beitragsjahren, eine sozial finanzierte AHV-Überbrückungsrente, für alle ab Alter 45 eine Übergangslösung mit Altersrenten im bisherigen Rahmen und die vom Bundesrat beantragte Rentnerkasse zur Entlastung der Publica". Subito.
Mitteilung SPK
Mitteilung SGB

Gemäss einer Meldung von "Vorsorge Aktuell" hat sich die Staatspolitische Kommission des Nationalrats bei der Beratung des zu revidierenden Gesetzes über die Pensionskasse des Bundes mit einer Stimme Mehrheit gegen die Schaffung einer eigenen Rentnerkasse ausgesprochen, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Damit hat die Kommission einen früheren Entscheid umgestossen. Bundesrat Merz wurde in der Kommission nur von den SP-Mitgliedern geschlossen unterstützt. Die Vertreter von CVP und SVP, auch die Hälfte der FDP, plädierten für eine Lösung mit einer Einmaleinlage des Bundes in die Publica. Der Vorschlag des Bundesrats kommt nun als Minderheitsantrag vor das Ratsplenum, falls die Kommission an ihrer nächsten Sitzung nicht noch einen Rückkommensantrag gut heisst.
Der Aargauische Regierungsrat schlägt im neuen Dekret über die kantonale Pensionskasse (APK) vor, die bestehende Deckungslücke auf den 1. Januar 2008 auszufinanzieren und vom Leistungs- ins Beitragsprimat zu wechseln. Eine der wichtigsten Änderungen bei den Eckwerten bildet die Anhebung des Pensionierungsalters auf 65 beziehungsweise die Erhöhung der Beitragspflicht auf 40 Jahre. Diese Erhöhung ist notwendig, um den demographischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Um trotzdem auf die Bedürfnisse der einzelnen Arbeitgebenden eingehen zu können, soll die APK Zusatzpläne für einen individuellen, flexiblen Altersrücktritt anbieten. Mit dieser Lösung kommt der Regierungsrat einem Anliegen der Personalverbände entgegen.
Im Geschäftsjahr 2005 hat die Transparenta ihr Volumen weiter erhöht. Per Januar 2006 versichert die Sammelstiftung 2007 Personen aus 97 Unternehmen. Die Anzahl der angeschlossenen Unternehmen stieg um 52%. Das verwaltete Vorsorgevermögen verdoppelte sich seit Ende 2004 und liegt nun bei 170 Mio. Franken. Die erwirtschaftete Anlagerendite betrug im Jahr 2005 zeitgewichtet 9.08 % (geldgewichtet 8.87 %). Dies nach Abzug aller Kosten in Höhe von 0.25 % des Vermögens. Die Transparenta führt für jedes Vorsorgewerk ein eigenes Konto und weist Renditen, Reserven und Überschüsse mittels individueller Jahresrechnung detailliert aus. Die Verzinsung der Altersguthaben erfolgt zum Mindestsatz von 2.5 %. Jedes Vorsorgewerk erhält sämtliche Renditeüberschüsse in seine individuelle Wertschwankungsreserve gutgeschrieben. Sobald die Reserve dem vorgesehenen Wert von 10 % entspricht, können die Vorsorgewerke selbst entscheiden, inwieweit sie den übersteigenden Anteil als freie Mittel äufnen oder direkt an die Versicherten verteilen.