Der Schaffhauser Regierungsrat plant eine neue Verordnung über die Kantonale Pensionskasse. Er  hat einem Entwurf zugestimmt, der jetzt in die Vernehmlassung geht. Es wird weiterhin ein Beitragsprimat mit Leistungsziel gelten. Neu soll zwischen den Vorsorgeplänen «Standard» und «Plus» gewählt werden können. Das Modell «Standard» sieht ein Schlussalter von 65 Jahren vor. Es werden Prämien bis zum Alter 65 erhoben, aber auch Altersgutschriften bis Alter 65 vergütet. Die Versicherungsleistung wird frankenmässig im Alter 63 etwa gleich hoch sein wie bis anhin. Mit dem Modell «Plus» kann das Leistungsziel, ca. 60 Prozent der versicherten Besoldung, auf einem höheren Niveau schon im Alter 63 mit höheren eigenen Prämien erreicht werden.
Schaffhauser Nachrichten
Mitteilung

Dies ist eine Verbesserung gegenüber heute und ermöglicht, je nach persönlichen Bedürfnissen und Wünschen, eine Frühpensionierung. Der Arbeitgeber bezahlt bei beiden Vorsorgeplänen dieselben Prämien. Bei beiden Vorsorgeplänen ist wie bisher eine Pensionierung ab dem Alter 60 möglich.

Neu ist die ganze Brutto-Jahresbesoldung Ausgangspunkt für die Berechnung der versicherten Besoldung. Bisher sind bei den meisten Arbeitgebern sechs Prozent des Lohnes nicht versicherbar. Entsprechend ergibt die neue Regelung für die überwiegende Mehrheit der Versicherten eine Erhöhung der versicherten Besoldung und somit einen besseren Versicherungsschutz. Wer über das Alter 63 hinaus arbeitet, verbessert seine Rente, weil auch über das Alter 63 hinaus Prämien bezahlt und entsprechende Altersgutschriften eingebucht werden. Einkäufe auf den Richtwert können neu bis zur Pensionierung und nicht mehr nur bis zum Alter 60 vorgenommen werden. Weiterhin können Sonderbeiträge von den Arbeitnehmenden und Arbeitgebern für die Behebung einer Unterdeckung erhoben werden. Geplant ist daneben, dass bei der Pensionierung neu bis 50 Prozent des Altersguthabens in Kapitalform bezogen werden können. Schliesslich soll neu ein Indexfonds geschaffen werden, damit mittelfristig die Kaufkraft der Renten sichergestellt werden kann. Der Fonds soll durch Einlagen aus den Überschüssen der Kasse und durch Arbeitgeberbeiträge geäufnet werden. In Zukunft können die Renten im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Indexfonds der Teuerung angepasst werden. Die Regierung hat eine Vernehmlassung zu diesem Entwurf bei den angeschlossenen Arbeitgebern und den Personalverbänden eröffnet. (r.)