Die Idee einer erhöhten Besteuerung von Kapitalleistungen ist also keineswegs vom Tisch – sie schwebt vielmehr wie ein Damoklesschwert über der zweiten Säule. Gerade deshalb bleibt es für Inter-pension zentral, aktiv Stellung zu beziehen.
Sie bleiben also am Ball?
Ja. Denn die Versicherten unserer Mitglieder sind auf eine verlässliche und berechenbare Vorsorge angewiesen – die zweite Säule lebt vom Vertrauen. Wenn dieses durch steuerliche Experimente und politische Signalfehler erodiert, geraten die langfristige Sicherung und die Akzeptanz der beruflichen Vorsorge ins Wanken.
Steuervermeidung via horrende PK-Einzahlungen gelingt vor allem den Gutbetuchten besser. Sollte man dieser Praxis der Entsolidarisierung nicht Einhalt gebieten?
Ich kann es nachvollziehen, wenn Extrembeispiele in der öffentlichen Wahrnehmung für Stirnrunzeln sorgen. Doch diese Einzelfälle als Basis für pauschale Restriktionen heranzuziehen, wäre kurzsichtig und systemisch problematisch. Ein Pensionskasseneinkauf ist in erster Linie ein Instrument zur Schliessung von Vorsorgelücken – und solche entstehen bei weitem nicht nur bei den Vermögendsten.
Sie kämpfen also im Namen aller gegen eine höhere Besteuerung von Kapitalbezügen?
Ganz klar. Wer aus familiären Gründen, wegen Teilzeitarbeit oder wegen später Eintritte in den Arbeitsmarkt Lücken in der zweiten Säule aufweist, ist auf die Möglichkeit angewiesen, diese durch freiwillige Einkäufe zu kompensieren.
Ein generelles Misstrauen gegenüber dieser Möglichkeit trifft also nicht «die Reichen», sondern auch ganz normale Erwerbstätige, Selbstständige oder Eltern, die ihre Vorsorge selbstbestimmt stärken möchten. Die individuelle Verantwortung in der Vorsorge darf nicht untergraben werden. Denn sie ist ein tragendes Element unseres Drei-Säulen-Systems.
Wäre eine Halbierung des maximal versicherten Lohns auf rund 450’000 Franken, wie sie die Mitte vorschlägt, für Ihren Verband ein gangbarer Weg?
Diese Diskussion ist vielschichtiger, als sie auf den ersten Blick erscheint. Der Vorschlag mag auf eine gewisse politische Symbolik setzen – das Ziel scheint klar: einzelne, besonders hohe Einkäufe zu begrenzen. Doch Regulierung, die auf Einzelfälle abzielt, birgt immer das Risiko, den breiten Systemnutzen für die Mehrheit zu schmälern.
In der beruflichen Vorsorge sollte das Regelwerk nicht durch die Ausnahmefälle definiert werden. Vielmehr geht es darum, tragfähige und praxistaugliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die einer heterogenen Erwerbsbevölkerung gerecht werden.
Bislang liegt meines Wissens kein konkreter Vorstoss zur Halbierung des überobligatorischen Maximallohns vor – eine offizielle Positionierung unseres Verbands erfolgt deshalb zu gegebener Zeit. Doch eines ist klar: Pauschallösungen im BVG-Bereich müssen sehr genau geprüft werden – denn sie betreffen ein System mit rund 4,5 Millionen Versicherten.
HZ Insurance / Vorschlag Mitte