Der Bundesrat hält fest: Die Vorlage soll den Bundeshaushalt ab 2027 um 2,7 bis 3,6 Milliarden Franken entlasten und wieder ins Gleichgewicht bringen. Mehr als die Hälfte der insgesamt 59 vorgeschlagenen Massnahmen bedingt eine Gesetzesänderung. Die Bundesausgaben werden trotz des Entlastungspakets mittelfristig weiterhin um mehr als 2 Prozent pro Jahr wachsen. Die Vernehmlassung dauert bis am 5. Mai 2025.

Die Bereinigung des Bundeshaushalts soll mehrheitlich ausgabenseitig erfolgen, weil die Defizite im Wesentlichen auf ein zu starkes Ausgabenwachstum zurückzuführen sind: Über 90 Prozent des Entlastungsvolumens entfallen auf die Ausgabenseite, rund 300 Millionen Franken trägt die Einnahmenseite bei, dies primär in Form der Aufhebung oder Milderung von Steuerbefreiungen oder -vergünstigungen.

Bei der Besteuerung von Kapitalbezügen aus den Säulen 2 und 3a hat der Bundesrat das Modell gegenüber dem Vorschlag der Expertengruppe angepasst. Demnach sollen Kapitalbezüge weiterhin gesondert vom übrigen Einkommen besteuert werden, wobei ein neuer progressiver Spezialtarif die bisherigen Tarife ablöst.

Die steuerliche Begünstigung von Kapitalbezügen im Vergleich zum Rentenbezug wird damit reduziert, tiefe Bezüge, wie sie für die Säule 3a typisch sind, werden aber weiterhin zu sehr gemässigten Sätzen besteuert. Es resultieren neu Mehreinnahmen von rund 200 Millionen Franken (bisher 280 Mio.). Das Alterssparen während des Erwerbslebens wird wie bisher durch die nachgelagerte Besteuerung gefördert.

Mitteilung BR /   FR / Alternative für 2. Säule-Besteuerung