(sda) Die Modalitäten der Auszahlung werde der Bundesrat in seiner Vorlage zur Umsetzung der am 3. März von Volk und Ständen angenommenen Initiative vorschlagen, erklärte die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern auf eine Frage von Olivier Feller (FDP/VD). Aktuell sei es für Auskünfte zu früh.

In der Botschaft des Bundesrats zur Initiative hatte es geheissen, der Zuschlag werde einmal pro Jahr ausbezahlt. Gemäss dem Initiativtext haben Rentnerinnen und Rentner Anspruch auf «einen jährlichen Zuschlag in Höhe eines Zwölftels ihrer jährlichen Rente». Seitens der Verwaltung hiess es, der administrative Aufwand wäre bei einer anteilsmässigen monatlichen Auszahlung geringer.

Zur Frage von Thomas Rechsteiner (Mitte/AI), wer die 13. AHV-Rente bezahlen solle, hielt Baume-Schneider fest, auch das sei noch unklar. Der Bundesrat prüfe verschiedene Möglichkeiten und werde diese samt den jeweiligen Auswirkungen dem Parlament vorlegen.

  sda