Lukas Hässig schreibt auf Inside Paradeplatz zur Praxis der Uni Zürich, neuangestellten Professoren zusätzlich zum normalen Salär beträchtliche Beträge in ihre berufliche Vorsorge einzuzahlen. Davon profitieren besonders Ausländer. Die Praxis dürfte auch an anderen Hochschulen Gang und Gäbe sein.

Die Universität Zürich (UZH) zählt neben der ETH zu den Vorzeige-Bildungsstätten der Alpenrepublik. Dafür holt die Leitung immer mehr Professoren aus dem Ausland. Diesen füllt sie dann die fehlende Zweite Säule: mit monatlichen Extra-Zahlungen zugunsten der Pensionskasse der UZH-Professoren.

„Die Karriere von Forscher*innen, die unter anderem oftmals mit langen und verschiedenen Auslandaufenthalten einher geht, hat unweigerlich eine Vernachlässigung der Altersvorsorge zur Folge“, schreibt eine UZH-Sprecherin. „Mit einer Berufung an die UZH soll eine vollständige Integration möglich sein.“

„Konkret wird das Sparguthaben bei der Pensionskasse für alle Professorinnen – für Schweizer*innen gleichermassen wie für Ausländer*innen – gemäss einem altersabhängigen Raster mit einer Direktzahlung an die Pensionskasse verbessert.“

Da die Schweizer Professoren in der Regel bereits über eine gefüllte Pensionskasse verfügen, dürfte der Löwenanteil der 2.-Säule-Begünstigungen an Ausland-Professoren gehen. Diese können ihre PK für den Kauf von Wohneigentum nutzen. Ein Insider spricht von bis zu 250’000 Franken, welche aus dem Ausland an die UZH geholte Professoren für den Einkauf in die 2. Säule erhalten würden.

Dies zusätzlich zu ihrem ordentlichen Salär.

„Der Einsatz von Vorsorgegeldern unterliegt den einschlägigen Bestimmungen, die auch den Einsatz vorhandener Sparguthaben bei der Pensionskasse für den Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum erlauben.“

Weil die meisten der aus dem Ausland zugezogenen Professoren der Uni Zürich im Kanton Zürich leben, was die Leitung der Hochschule nahelegt, kaufen die Begünstigten Wohnungen und Häuser vornehmlich im Wirtschaftskanton. Das treibt die Preise fürs Wohneigentum weiter in die Höhe.

Beim Wettbewerb um die besten Köpfe für die Wissenschaft habe die UZH beim Lohn Nachteile, hält die Sprecherin fest. Man habe „die Bestimmungen des kantonalen Personalrechts“ zu beachten, „insbesondere die Einreihung der Professor*innen in die definierten Lohnklassen“. „Auch wenn das Lohnniveau an der UZH als sehr gut bezeichnet werden kann, ist es in der Schweiz nicht das höchste.“

„Nach den üblichen Kaufkraftkorrekturen ist das Lohnniveau an der UZH auch im internationalen Vergleich zwar nach wie vor sehr gut, aber gerade im Vergleich mit internationalen Spitzenuniversitäten nicht allzu herausragend.“

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