Anna Wanner schreibt im Tagblatt über BVG 21 und die vielgenannten Verkäuferinnen, deren Renten aufzubessern seien, was mit den Natationalratsbeschlüssen nicht geschehe. Sie geht dabei konkret auf die Regelung bei der Migros-PK ein und schreibt:

Nach Modell Nationalrat erhielten nur Personen einen Zuschuss, die von der Kürzung betroffen sind. Denn erklärtes Ziel der Reform ist: Das Rentenniveau halten.

Bis weit in die bürgerlichen Parteien hinein, wird nun aber bezweifelt, dass ein solch schlanker Vorschlag an der Urne Erfolg haben wird. Politiker gehen davon aus, dass die Menschen nach dem Portemonnaie stimmen: Nur wenn ich profitiere, sage ich Ja.

Doch es gibt noch einen anderen Grund. Die Vorsorgepläne der Pensionskassen unterscheiden sich stark. So erhalten Personen mit tiefen Löhnen von grosszügigen Arbeitgebern mehr Möglichkeiten, ein Altersguthaben anzusparen und fallen aus den Mindestbestimmungen heraus. Das ist für die Rente in der Regel ein Vorteil. Das Modell des Nationalrats führte nun dazu, dass diese Versicherten trotz tiefer Löhne keinen Zuschuss erhielten, wie etwa die Migros-Kassiererin. Ständerat Dittli will dieses Manko mit seinem Antrag auffangen.

Tatsächlich fördert die Migros-Pensionskasse das Sparen auch für tiefere Einkommen: Sie versichert für diese 70 Prozent des AHV-Lohnes, wendet also einen Koordinationsabzug von 30 Prozent an, das Alterssparen beginnt ab 20 Jahren und die Arbeitgeberin zahlt 2/3 der Beiträge. Das führt dazu, dass eine Verkäuferin, die ab 25-jährig mehrheitlich Vollzeit arbeitet, jährlich 58’000 Franken verdient und mit 64 ordentlich in Pension geht, ein Altersguthaben von über 481’000 Franken angespart hat und eine Jahresrente von gut 26’000 Franken erhält. Zusammen mit der voraussichtlichen AHV-Rente für eine Einzelperson von knapp 24’200 kommt sie auf Altersleistungen von über 86 Prozent ihres Bruttolohnes.

Christoph Ryter, Chef der Migros-Pensionskasse, sagt dazu: «Für die Mitarbeitenden haben wir stets versucht, das Rentenniveau zu erhalten.» Und: «Eine Anpassung des Mindestumwandlungssatzes tangiert unsere Mitarbeiter nicht, weil sie im Überobligatorium versichert sind.» Ryter, der früher den Pensionskassenverband ASIP führte, ist deshalb dezidiert der Meinung: «Die Reform muss sich auf den Kreis beschränken, der von einer Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes betroffen ist und eine weitere Umverteilung möglichst reduzieren.»

    Tagblatt