imageDaniel Lampart, Chefökonom des Gewerkschaftsbunds, beklagt den Zustand der 2. Säule. Er schreibt auf der Website des SGB:

Bei den Pen­si­ons­kas­sen­ren­ten geht es immer wei­ter abwärts. Wer 2019 in Rente ging, hatte 6.8 Pro­zent we­ni­ger Rente als die Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen, die zwei Jahre früher im Jahr 2017 pen­sio­niert wur­den (Me­di­an). Ob­wohl die Löhne und die Ein­kom­men im sel­ben Zeit­raum gewach­sen sind. Und ob­wohl die Pen­si­ons­kas­sen­bei­trä­ge stei­gen und stei­gen.

Die 2. Säule, die sich zu einem nen­nens­wer­ten Teil über Zin­sen und Ka­pi­tal­erträ­ge fi­nan­zie­ren soll­te, er­weist sich im Null- oder Ne­ga­tiv­zins­um­feld als immer we­ni­ger leis­tungs­fä­hig. Wer pen­sio­niert wird, muss sei­nen Le­bens­stan­dard immer mehr ein­schrän­ken. Das zei­gen auch die Um­fra­gen bei den Pen­si­ons­kas­sen. Bis zum Jahr 2013 war das Ziel, dass die AHV- und die Pen­si­ons­kas­sen­ren­te zusammen 80 Pro­zent des Loh­nes vor der Pen­sio­nie­rung be­tra­gen sol­len. Im Jahr 2019 waren es im Mit­tel noch 69 Pro­zent – Ten­denz wei­ter sin­kend. (…)


Die Schwei­zer Be­völ­ke­rung hat be­schlos­sen, dass die Al­ters­vor­sor­ge die «Wei­ter­füh­rung der ge­wohn­ten Le­bens­wei­se» nach der Pen­sio­nie­rung ge­währ­leis­ten muss. So steht es näm­lich in der Bun­des­ver­fas­sung. Doch die­ses Ziel er­rei­chen immer we­ni­ger Leute.

Im vor­herr­schen­den Null- oder Ne­ga­tiv­zins­um­feld ist es wirt­schaft­li­cher, die Alters­vor­sor­ge di­rekt aus Lohn­bei­trä­gen zu fi­nan­zie­ren. Wie das in der AHV der Fall ist. Darum hat der SGB die Volks­in­itia­ti­ve für eine 13. AHV-​Rente lan­ciert. Und darum hat der SGB im Pensionskassen-​Kompromiss mit den Ar­beit­ge­bern bei der Be­ruf­li­chen Vor­sor­ge dar­auf be­stan­den, dass künf­tig alle einen über Lohn­bei­trä­ge bis über 800’000 Fr. Lohn fi­nan­zier­ten, fixen Ren­ten­zu­schlag von 150 Fr. er­hal­ten. Mit die­sen Mass­nah­men kön­nen die Ren­ten­pro­ble­me auf eine wirt­schaft­li­che Art und Weise an­ge­packt wer­den.

An­ge­sichts der be­son­ders aus­ge­präg­ten Ren­ten­pro­ble­me der Frau­en steht die ge­plan­te Ren­ten­sen­kung im Rah­men der AHV-​Revision (AHV21) total schräg in der Land­schaft. Die Frau­en­ren­ten müs­sen er­höht und nicht ge­senkt wer­den.

  SGB