imageSylvia Locher Präsidentin von Pro Single Schweiz, plädiert in der NZZ für das Splitting der BVG-Renten, wie es u.a. auch vom Verein Faire Vorsorge und dem Büro Wechsler vorgeschlagen wird. Sie schreibt:

Gemäss der Studie von Fluder und Salzgeber beträgt in der zweiten Säule (BVG) die durchschnittliche Altersrente der Frauen nur 63 Prozent einer durchschnittlichen Männerrente. Interessanterweise gibt es bei den Ledigen einen leicht negativen GPG (Gender Pension Gap). So hätten die ledigen Frauen im Durchschnitt eine leicht höhere Gesamtrente als ledige Männer (die AHV-Rente sei bei den ledigen Frauen etwas höher, die Rente der beruflichen Vorsorge jedoch etwas tiefer). Diese Aussage lässt aufhorchen: Die Frauen sind nicht per se benachteiligt. Das Erwerbsverhalten sowie die Wahl des Familienmodells sind ausschlaggebend für die Bildung einer Rente. Die BVG-Altersrente ist die direkte Folge der individuellen Erwerbstätigkeit und damit der Beitragsleistung.

Die derzeitige Rentenverteilung bildet zudem nur die Vergangenheit ab. Die Erwerbsbeteiligung der Frauen hat deutlich zugenommen, dadurch werden sich ihre Renten zunehmend verbessern. Dennoch ist es unerlässlich, Frauen für diese Zusammenhänge noch besser zu sensibilisieren. Systemfremde Übergangsrenten für tiefe Löhne in die BVG-Revision einzuführen, löst das Problem nicht. Frauen sollten die Verantwortung für ihre eigene Sozialversicherung wahrnehmen. Das sind wir auch den Jungen schuldig. Ein BVG-Splitting würde auch zu einer besseren Verteilung der Renten beitragen. So würden die BVG-Beiträge in einer Partnerschaft laufend auf beide Vorsorgekonten aufgeteilt. Ausserdem ist es an der Zeit, im Sinne der Gleichstellung die Witwenrente der Witwerrente anzupassen.

Für verheiratete, nichterwerbstätige Frauen funktioniert die Ehe als beitragsfreie Versicherung. Wenn Ehepaare das traditionelle Rollenmodell beibehalten möchten, ist das ihre private Entscheidung. Die Konsequenzen daraus, nämlich eine tiefe Frauenrente, sollten sie ebenfalls privat tragen und nicht der ohnehin schon angeschlagenen Altersvorsorge, die von allen Berufstätigen finanziert wird, anlasten. Das würde auch die Umverteilung von Alleinstehenden zu Verheirateten mindern.

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