Ein ehemaliges Regierungsmitglied bezieht nach seinem Rücktritt eine lebenslange Rente von 225’000 Franken pro Jahr. Diese Regelung sei veraltet, meint ein CVP-Ständerat. Sein Vorstoss für eine Auslegeordnung scheitert nur knapp, schreibt Christof Forster in der NZZ.

Gegenwärtig erhalten siebzehn Altbundesräte ein volles oder gekürztes Ruhegehalt. Von den lebenden neunzehn ehemaligen Magistraten erhalten also zwei aufgrund der Deckelung keine Rente. Wer wie viel bezieht, weist die Bundeskanzlei aus Datenschutzgründen nicht aus. Im vergangenen Jahr hat der Bund für Ruhegehälter total 4,45 Millionen Franken aufgewendet. Darin enthalten sind auch Bezüge von vier Altbundeskanzlern und zwei Witwenrenten.

Die hohen Renten führen dazu, dass die Bundesräte lohnmässig bessergestellt sind, als es auf den ersten Blick erscheint. Salärberater Urs Klingler hat bereits vor einigen Jahren den theoretischen Wert der Rentenversprechen ausgerechnet. Er hat einen statistisch zu erwartenden Zusatzlohn von 500 000 Franken pro Jahr ermittelt. Der Berechnung liegen drei Durchschnittsgrössen zugrunde: Amtsdauer (9 Jahre), Alter beim Rücktritt (61 Jahre) und Lebenserwartung nach dem Rücktritt (20 Jahre). Die Altersrenten können zum Lohn hinzugerechnet werden, da sie vollständig vom Bund finanziert sind. Damit käme ein Bundesrat zusammen mit seinem regulären Einkommen also auf rund 950 000 Franken pro Jahr. Zählt man Spesen und weitere Nebenleistungen dazu, sind es rund eine Million Franken. Hinzu kommen Renten aus früheren Tätigkeiten. Die solcherart angesparten Gelder unterliegen keinen Beschränkungen.

Am Donnerstag {6.6.19] lehnte der Ständerat ein Postulat von Peter Hegglin (Zug, cvp.) ab, der einen Bericht über die Anpassung des bestehenden Systems an das heutige BVG verlangte. Der Vorstoss unterlag knapp, mit 18 zu 22 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

  NZZ / Postulat Hegglin