kammer pk-expertenDie Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten, SKPE, hat den technischen Referenzzinssatz per 30.09.2017 mit 2.00% (Vorjahr 2.25%) ermittelt. In einer Mitteilung der SKPE heisst es dazu:

Das oberste Organ einer Vorsorgeeinrichtung setzt für die Bewertung der Verpflichtungen (laufende Renten und gegebenenfalls Rückstellungen) einen technischen Zinssatz entsprechend der Struktur und den Merkmalen der Vorsorgeeinrichtung fest. Dabei berücksichtigt das oberste Organ die Empfehlung des Experten für berufliche Vorsorge. Der technische Zinssatz sollte mit einer angemessenen Marge unterhalb der langfristigen Rendite liegen, die aufgrund der Anlagestruktur zu erwarten ist.

Der Referenzzinssatz ist keine Empfehlung der SKPE für die Festlegung des technischen Zinssatzes. Der technische Zinssatz der Vorsorgeeinrichtung sollte jedoch in der Regel nicht ohne vom Pensionskassen-Experten begründete Ausnahmen über dem Referenzzinssatz liegen.

Der Referenzzinssatz wird von der SKPE jährlich auf der Grundlage des BVG-Indexes 2005 Pictet BVG- 25 plus vom 30. September (Gewicht zwei Drittel) und der Rendite 10-jähriger Bundesanleihen (Gewicht ein Drittel) veröffentlicht. Das Ergebnis wird um 0.5% vermindert und auf 0.25% abgerundet. Der Referenzzinssatz darf zudem weder unter der Rendite für 10-jährige Bundesanleihen noch über 4.5 % liegen. Der Referenzzinssatz gilt für Jahresabschlüsse 2017 der Vorsorgeeinrichtungen.

  FRP4 /    Diskussion um FRP4