Die SP schreibt zu den Beschlüssen der SGK-S:

Die rechte Nationalratsmehrheit hatte die Altersreform 2020 mit Rentenalter 67 und Rentenkürzungen beinahe zum Entgleisen gebracht. Dank der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) ist die Reform nun wieder auf Kurs, wenn auch noch lange nicht am Ziel. Die SGK-S hält daran fest, dass die Einbussen in der 2. Säule durch höhere AHV-Renten kompensiert werden müssen und will von einer automatischen Erhöhung des Rentenalters nichts wissen.

Ins gleiche Horn bläst der Gewerkschaftsbund:

Mit ihren Entscheiden korrigiert die Sozialkommission des Ständerats (SGK) die krass arbeitnehmerfeindlichen Entscheide des Nationalrats in der Altersvorsorge. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst, dass die SGK nicht auf die Provokation der Nationalratsmehrheit eingetreten ist und den Automatismus für Rentenalter 67 sowie die Streichung der Witwenrente ablehnt und gleichzeitig an der Teilkompensation der Pensionskassen-Rentenausfälle über die AHV festhält.

Es wäre falsch, die Senkung des Umwandlungssatzes einzig innerhalb der zweiten Säule zu kompensieren. Dies kommt alle Beteiligten viel teurer zu stehen. Zudem wäre die angestrebte Rentenhöhe trotz der massiv höheren Beiträgen nicht garantiert. Der sicherste und sozialste Weg, die Rentenausfälle zu kompensieren führt über eine Erhöhung der AHV. Die Minderheitsvorschläge der SGK-S lehnt der SGB ab. Diese Vorschläge wären teurer als der Mehrheitsvorschlag. Zudem würden nur Minderheiten von den angestrebten Verbesserungen profitieren.

Der Arbeitgeberverband hält demgegenüber fest:

Nachdem der Nationalrat in der vergangenen Session die Altersvorsorgereform 2020 auf Erfolgskurs getrimmt hat, zeigt sich die vorberatende Kommission des Ständerats zum Auftakt des Differenzierungsverfahrens unbeirrt. Die Mehrheit der Kommission hält an der bisherigen Position des Ständerats und somit am unverantwortlichen Ausbau der AHV fest. Sie ignoriert damit den jüngsten Volksentscheid und riskiert ein Scheitern der Reform. (…)

Wie weit die Kompensation innerhalb der beruflichen Vorsorge gehen soll, ist letztlich eine politische Frage, bei der sich die beiden Räte finden müssen. Die Mehrheit der SGK-S zeigt sich in der ersten Runde des Differenzbereinigungsverfahrens uneinsichtig und sperrt sich gegen eine tragfähige Lösung. Dies zeugt nicht von einer hohen Bereitschaft, diese wichtige Reform über den Dialog mehrheitsfähig zu machen.

Eine konstruktive Minderheit der Kommission (Keller-Sutter/Kuprecht) wollte hingegen mit gezielten Vorschlägen auf den Nationalrat zugehen. Dabei respektiert sie insbesondere den Grundsatz, wonach die Säulen nicht zu vermischen sind. Stattdessen will sie eine hinreichende Kompensation innerhalb der beruflichen Vorsorge – ergänzt um gezielte sozialpolitische Massnahmen in der 1. Säule. Das Plenum des Ständerats hat es nun in der Hand, die notwendige Kurskorrektur zu vollziehen.

  Arbeitgeberverband / SGB / SP