Der Arbeitgeberverband hat auf seiner Website die Berechnungsgrundlagen für die Kosten der Ausgleichsmassnahmen zur Senkung des Umwandlungssatzes (Abschaffung KA) publiziert. Der Verband schreibt dazu:

Die politische Debatte um die Reform der Altersvorsorge 2020 hat Fragen über die Höhe der Mehrkosten aufgeworfen, die das Modell des Nationalrats zur Kompensation für die Senkung des Mindestumwandlungssatzes zur Folge hat. Gemäss Schätzungen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) belaufen sich die Mehrkosten gegenüber dem geltenden System auf 4,45 Milliarden Franken. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) beziffert die Zusatzkosten des nationalrätlichen Modells hingegen auf knapp 3,1 Milliarden Franken.

Um für die Plausibilität und Transparenz seiner Berechnungen zu garantieren, legt der Wirtschaftsdachverband sämtliche Grundlagen und Annahmen in einem Bericht offen. Er vergleicht darin die zu erwartenden Mehrkosten der Kompensationsmodelle von Bundesrat, Nationalrat und Ständerat. In einem weiteren Dokument zeigt der Dachverband auf, dass die nationalrätliche Lösung die vollständige Kompensation aller BVG-Versicherten erreicht und somit gezielter wirkt als das Modell des Ständerats mit seinem schädlichen AHV-Ausbau für Neurentner. Dieser führt zu einer eigentlichen Überkompensation der älteren erwerbstätigen BVG-Versicherten, während Jüngere das Nachsehen haben.

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