Die Oberaufsichtskommission hat die Ergebnisse ihrer Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen publiziert. Dazu heisst es: “Nach drei guten Anlagejahren weisen die meisten Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz per Ende 2014 einen Deckungsgrad aus, der deutlich über 100% liegt. Die durchschnittliche Netto-Vermögensrendite betrug 6,8% (gegenüber 6,2% im Vorjahr). Die Aufhebung des Euro-Mindestkurses durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat die Grundproblematik der Tiefzinsphase weiter akzentuiert. Wegen dem tiefen Zinsniveau bleibt damit der Renditedruck unverändert hoch. Zudem fallen die den Altersleistungen zu Grunde liegenden Zinsgarantien im Durchschnitt um 0,5% höher aus als die für die Bewertung der Verpflichtungen verwendeten technischen Zinssätze.”

Gesamtrisiko Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie

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Die durchschnittliche Netto-Vermögensrendite betrug im Jahr 2014 6,8% (gegenüber 6,2% im Vorjahr). Per Ende 2014 lag der durchschnittliche Deckungsgrad bei den privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen und öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie bei 113,5% (Vorjahr:110,8%). 90% (Vorjahr: 87%) dieser Einrichtungen wiesen einen Deckungsgrad von mindestens 100% aus. Bei den öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie betrug der durchschnittliche Deckungsgrad 86,1% (Vorjahr 80,4%).

Risikostufen Zinsversprechen, VE ohne Staatsgarantie

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Aufgrund des anhaltenden Tiefzinsumfelds und den gegenwärtig teilweise gar negativen Zinsen sind deshalb nach Ansicht der OAK weitere Anpassungen absehbar, um die Vorsorgeeinrichtungen nachhaltig zu finanzieren. Dies betreffe insbesondere auch Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie, welche mehrheitlich hohe technische Zinsen und grosszügige Zinsversprechen verwenden. Es sei davon auszugehen, dass die betroffenen Gemeinwesen zu weiteren Anpassungen Hand bieten werden müssen.

Während der Finanzkrise habe sich gezeigt, dass Aufsichtsbehörden mit einem risikoorientierten Fokus schneller agieren und qualitativ bessere Massnahmen treffen konnten, schreibt die OAK. Zusammen mit den regionalen Aufsichtsbehörden hat sie eine Arbeitsgruppe initiiert, welche die Verwendung von Risikokennzahlen nicht auf den Gesamtmarkt beschränken, sondern auf die einzelne Vorsorgeeinrichtung ausdehnen will. Ziel sind minimale Standards für eine praxistaugliche Risikoprüfung.

Die Arbeitsgruppe hat ihren Fokus dabei auf die risikoorientierte Führung gesetzt, welche in der Verantwortung des obersten Organs der Vorsorgeeinrichtung liegt. Die Aufsichtsbehörden prüfen in erster Linie, ob und inwieweit eine solche risikoorientierte Führung wahrgenommen wird. Dazu schlägt die Arbeitsgruppe vor, dass die OAK BV bestimmte Risikokennzahlen für obligatorisch erklärt -  was auf entschiedenen Widerstand der Fachverbände stösst.

  Mitteilung OAK / Artikel NZZ /   Bericht zur finanziellen Lage