admin Der Bund und die SBB streben gemeinsam eine politische Lösung für die Pensionskasse SBB an. Die SBB und der Stiftungsrat der PK SBB verzichten vorläufig auf die Einreichung eines Staatshaftungsbegehrens. Der Bund seinerseits wird derweil keine Verjährung oder Verwirkung der Haftungsansprüche geltend machen, die der PK SBB aus der Ausfinanzierung zustehen könnten.

Am 16. Mai 2008 reichten die SBB und die Pensionskasse der SBB (PK SBB) beim Bund ein Gesuch um vollständige Ausfinanzierung ein. Die Behandlung dieses Gesuches wurde dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK überwiesen. Das UVEK hat ein entsprechendes Verfahren eröffnet und mit Verfügung vom 3. Juli 2008 sistiert. Am 2. Juli 2008 hat der Bundesrat den ,Bericht zur Sanierung der Pensionskasse SBB» mit vier Lösungsvarianten in die Vernehmlassung gegeben. Die Vernehmlassungsfrist lief am 3. November 2008 ab.

Um die gesetzlichen Fristen zu wahren, planten die SBB und die PK SBB ihrerseits ein Staatshaftungsbegehren gegen die Schweizerische Eidgenossenschaft einzureichen. Sie sehen sich rechtlich verpflichtet, alle erforderlichen und in Frage kommenden Massnahmen zu ergreifen, um Schaden von der PK SBB abzuwenden. Der Bund, die SBB und die PK SBB sind sich jedoch einig, dass ein solches Staatshaftungsverfahren den laufenden politischen Prozess zur Sanierung der PK SBB beeinträchtigen kann.

Die Beteiligten haben sich deshalb auf folgendes Vorgehen geeinigt: Der Bund verzichtet in den nächsten drei Jahren auf das Geltendmachen der Verjährung oder Verwirkung gegenüber allfälligen Ansprüchen der PK SBB. Im Gegenzug verzichten die SBB und die Pensionskasse SBB vorderhand darauf, ein Staatshaftungsbegehren einzureichen.

Die Vereinbarung erfolgt im Bestreben von Bund, SBB und PK SBB, weiterhin gemeinsam eine politische Lösung zur Sanierung der Pensionskasse SBB zu finden.

Mitteilung EFD