image

Pictet BVG-Index 23.10.2008

Viele Pensionskassen dürften heute eine Unterdeckung aufweisen. Das heisst laut Hanspeter Konrad, Direktor des Branchenverbands ASIP, dass der Deckungsgrad unter 100 Prozent liegt und keine Wertschwankungsreserven bestehen. Einzelne dürften sogar von einer erheblichen Unterdeckung von weniger als 90 betroffen sein, sagte Konrad vor den Medien in Zürich. In einem solchen Falle seien Sanierungsmassnahmen nötig.

Denkbar sind laut ASIP etwa die tiefere Verzinsung der Altersguthaben aktiver Versicherter im Beitragsprimat und die Beschränkung des Vorbezugs für Wohneigentumsförderung. Es könnten auch Sanierungsbeiträge von Arbeitgebern und -nehmern sowie, in beschränktem Ausmass, von Rentnern erhoben werden. Renten würden aber nicht gekürzt. Der BVG-Mindestzinssatz könnte auch im Obligatorium unterschritten werden. Die Hauptlast hätten aber die aktiven Versicherten zu tragen.

Der ASIP forderte die Aufsichtsbehörden auf, nächstes Jahr bei der Einschätzung von Sanierungsmassnahmen Augenmass zu behalten. Jede Vorsorgeeinrichtung müsse individuell angeschaut und die 90-Prozent-Schwelle nur als Faustregel betrachtet werden. Sachwerte, die in der Anlagestrategie grosses Gewicht hätten, seien angemessen zu berücksichtigen.

ASIP Präsident Christoph Ryter räumte vor den Medien ein, dass rund die Hälfte der privaten Vorsorgekassen zurzeit eine Unterdeckung aufweisen dürfte. Der Börsensturz habe bei den Kassen zu Buchverlusten von 60 bis 70 Milliarden Franken geführt. Für Pensionskassenverantwortliche sei «die Lage ernster und schwieriger geworden».

Er sprach bezüglich der Entwicklung bei den über 600 Milliarden Pensionsgeldern in der Schweiz per Ende Oktober vom schlechtesten Jahr seit Inkrafttreten des Pensionskassensystems (BVG) vor 23 Jahren. Wie es mit den Pensionskassen wirklich stehe, werde aber erst in den Jahrsabschlüssen im ersten Quartal 2009 klar.

Einmal mehr verlangte ASIP einen tieferen Mindestumwandlungssatz zur Bestimmung der Rentenhöhe. Er soll laut Nationalratsbeschluss bis 2015 auf 6,4 Prozent gesenkt werden, drei Jahre später als vom Bundesrat vorgeschlagen. Im Ständerat war das Geschäft letzten Sommer an unterschiedlichen Vorstellungen über den Zeitraum gescheitert. Zum Mindestzinssatz für die Pensionskassengelder, der Mitte letzter Woche vom Bundesrat für 2009 von 2,75 auf 2,0 Prozent gesenkt worden war, forderte ASIP eine Formel zur Festsetzung des Satzes. Würden etwa 70 Prozent des gleitenden Durchschnitts der siebenjährigen Bundesobligationen gewählt, ergäbe sich ein Satz von 1,75 Prozent, hiess es.