Der Bundesrat hat die Ausführungsverordnungen zur Umsetzung der Reform Altersvorsorge 2020, über die am 24. September 2017 abgestimmt wird, in die Vernehmlassung geschickt. Die 72 Seiten fassende Regulierung lässt gemäss Einschätzung des Arbeitgeberverbands keinen Zweifel daran, dass mit diesem Reformprojekt “auch ein beispielloses Bürokratiemonster gezeugt wird”.

Statt die Altersvorsorge wie vom Bundesrat ursprünglich vorgesehen zu modernisieren, verkompliziere das Produkt einer hauchdünnen Parlamentsmehrheit die Altersvorsorge zusätzlich. Besonders die berufliche Vorsorge werde immer mehr zu einer Domäne, die nur noch Experten verstehen. Das werde zwangsläufig auf die Verwaltungskosten durchschlagen.

Weiter hält der Arbeitgeberverband in einer Mitteilung fest: “Die Reform wird zudem zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führen. So macht etwa die Neuregelung des Koordinationsabzugs das System für die Versicherten in der beruflichen Vorsorge noch undurchsichtiger. Besonders für KMU und Branchen mit hoher Personalfluktuation und häufig ändernden Arbeitspensen ist diese Neuregelung mit viel administrativem Mehraufwand und hohen Verwaltungskosten verbunden. Das trifft gar noch stärker auf die enorm komplizierte doppelte Schattenrechnung bei der Übergangsgeneration zu.”

  Mitteilung Arbeitgeberveraband