14.10.2026
Im «Standpunkt 2026» analysieren Nico Fiore, Geschäftsführer von inter-pension, dem Verband der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (SGE), und der Ökonom Dr. Urs Mauchle das Verhältnis von Wettbewerb und Regulierung im Schweizer Pensionskassenmarkt. Ihre zentrale These lautet: Die berufliche Vorsorge könnte einen systemischen Kipppunkt erreicht haben. Ab diesem Punkt bringt zusätzliche Regulierung weniger Stabilität, als sie an Wettbewerb, Innovation und Anpassungsfähigkeit kostet. Methodisch stützen sich die Autoren auf das Regelkreisdenken der System-Dynamics-Tradition nach Forrester und Senge.
Bei den SGE sind rund 75 Prozent der etwa 4,8 Millionen aktiv Versicherten angeschlossen. Unter ihnen wirkt der Wettbewerb als verstärkender Regelkreis, der Effizienz, Innovation und Kostendisziplin fördert. Ihm steht der balancierende Regelkreis der Regulierung gegenüber, getragen von BVG, Verordnungen, BSV, Direktaufsichten und OAK BV. Weil der Konkurs als marktwirtschaftliches Korrektiv aus Gründen des Versichertenschutzes weitgehend fehlt, sprechen die Autoren von einem gesteuerten Quasi-Markt. Problematisch sei weniger die einzelne Vorschrift als ihre kumulative Wirkung: Mit zunehmender Regelungsdichte steigen Koordinationsaufwand und Compliance-Kosten überproportional.
Daraus leiten die Autoren drei Nebenwirkungen ab:
- Konsolidierung: Compliance-Kosten wirken weitgehend als Fixkosten und belasten kleinere Einrichtungen überproportional. Die Regulierungsdichte wird deshalb als eigenständiger Konsolidierungstreiber gesehen. Die Zahl der Vorsorgeeinrichtungen ist seit 1985 von über 3’000 auf 1’285 Ende 2024 gesunken, wobei die Autoren betonen, dass dieser Rückgang nicht allein regulatorisch erklärbar ist.
- Weg vom Kernauftrag: Regulierung bindet Kapazitäten von Stiftungsräten und Geschäftsleitungen, die dann für Anlagestrategie, Vorsorgelösungen und Digitalisierung fehlen. In der IFZ-Studie nennen die Vorsorgeeinrichtungen die Regulierung seit Jahren konstant als grösste Herausforderung.
- Lastverlagerung: Risiken werden oft nicht beseitigt, sondern verlagert. Ein Beispiel ist die Verzinsungsobergrenze für SGE nach Art. 46 BVV 2, die auch finanziell starke Kassen daran hindert, Überschüsse vollständig an ihre Versicherten weiterzugeben. Die Autoren ziehen hier eine Parallele zum Peltzman-Effekt und verweisen auf OECD-Arbeiten, wonach höhere Compliance-Kosten mit geringerer Produktivität und Innovationsdynamik einhergehen.
Konzeptionell unterstellt das Modell einen umgekehrt U-förmigen Zusammenhang zwischen Regulierungsintensität und Systemleistung. Das systemische Optimum liegt dort, wo sich Grenznutzen und Grenzkosten der Regulierung ausgleichen. Die Autoren vermuten, dass sich der Markt diesem Kipppunkt nähert oder ihn in einzelnen Feldern bereits überschritten hat. Sie räumen aber ein, dass ein empirischer Nachweis fehlt und das Modell heuristisch zu verstehen ist.
Als Leitlinien schlagen sie vier Punkte vor: neue Weisungen systematisch auf ihre Folgen prüfen, die Vielfalt der Vorsorgeeinrichtungen als Stärke anerkennen, risikobasiert statt pauschal regulieren und Massnahmen frühzeitig im Dialog mit der Branche entwickeln. Ihr Fazit: Nicht möglichst viel, sondern möglichst wirksame Regulierung macht ein Vorsorgesystem zukunftsfähig.
Quelle: inter-pension Standpunkt 2026 – Fiore/Mauchle
