Seine ursprünglichen Pläne haben im vergangenen Herbst für grossen Protest gesorgt. Nun hat der Bundesrat ein neues Konzept präsentiert. Klar ist, dass Einzahlungen in die 2. und die 3. Säule auch in Zukunft vom Einkommen abgezogen werden dürfen. Damit lassen sich also während des Erwerbslebens weiterhin Steuern sparen.
Was aber geschieht im Alter? Für all jene, die lediglich eine Rente beziehen, ändert sich gar nichts. Wer sich dagegen das Vorsorgekapital auf einen Schlag auszahlen lässt, muss künftig mit deutlich höheren Steuern rechnen. Vor allem wenn man sehr hohe Kapitalsummen bezieht.
Dies ist vor allem bei Spitzenverdienern der Fall, die während ihres Erwerbslebens einen grossen Teil des Einkommens in die Pensionskasse stecken, um darauf keine Steuern zahlen zu müssen. Für sie wird es künftig teuer. Zumindest wenn es nach dem Bundesrat geht.
Er will nämlich die Steuersätze für hohe Kapitalbezüge markant erhöhen. Wer künftig ein Pensionskassenkapital von einer Million Franken beziehen will, soll davon 42’595 Franken an den Bund abliefern müssen – statt wie bisher 23’000 Franken. Also fast das Doppelte. Hinzu kommen noch die Steuern an die Kantone, an denen sich nichts ändert.
Doch bleiben wir beim Bund. Heute muss ihm kein Kapitalbezüger mehr als 2,3 Prozent abliefern. Künftig sollen es im absoluten Extremfall auch mal 11,5 Prozent sein können. Das dürfte aber kaum je zur Anwendung kommen. In seiner Botschaft zum Entlastungsprogramm hat der Bundesrat aber eine Tabelle abgebildet, die auch Kapitalbezüge von 10 und 20 Millionen Franken vorsieht. Im letztern Fall würden rund 1,9 Millionen Franken an Bundessteuern fällig – rund das Vierfache von heute.
Bei kleineren Kapitalbezügen ändert sich dagegen wenig. Lässt sich eine alleinstehende Person 100’000 Franken auszahlen, soll sie künftig 595 statt 547 Franken an den Bund entrichten. Beziehen Verheiratete je 50’000 Franken, kämen sie sogar günstiger als heute. Sie müssten nur noch 190 statt 372 Steuerfranken abliefern.
Grund dafür ist, dass Kapitalbezüge von Eheleuten künftig nicht mehr zusammengerechnet werden sollen. All dies gilt sowohl für die 2. als auch für die 3. Säule. Der Bundesrat hält es nicht für gerechtfertigt, zwischen den beiden Säulen einen Unterschied zu machen. Obwohl man das Pensionskassengeld auch als Rente beziehen kann, nicht aber die 3. Säule.
Der Kapitalbezug bleibe auch so steuerlich günstiger als der Rentenbezug, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft. Und der Anreiz zum Vorsorgesparen bleibe erhalten.
TA / Unterlagen BR