HZ Insurance wollte vom Pensionskassenverband Asip und dem Gewerkschaftsbund SGB wissen, was an der BVG-Revision gut und was weniger gut ist. Red und Antwort standen Gabriela Medici und Lukas Müller-Brunner. Auszüge:

Frau Medici, Herr Müller-Brunner, die Reform sieht eine Reduktion des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent vor. Braucht es diese Massnahme wirklich?
Gabriela Medici: Ausnahmslos alle Beobachter der Pensionskassen bestätigen die hervorragende finanzielle Lage der Pensionskassen. Ihre Reserven sind geäufnet und viele befinden sich an der Grenze zu freien Mitteln.

Das Problem ist also nicht die finanzielle Stabilität der Kassen – sondern die Tatsache, dass die Versicherten immer weniger Rentengarantien und Zins gutgeschrieben erhalten. Die Pensionskassen lagern immer mehr Risiko an sie aus. Besonders störend ist, dass die Renten real sanken, während die Gewinne der Banken, Versicherungen und Makler ungebremst gestiegen sind.

Lukas Müller-Brunner: Die Anpassung des Umwandlungssatzes im Obligatorium ist angesichts der seit Jahrzehnten steigenden Lebenserwartung schlicht unausweichlich, denn die einbezahlten Sparbeiträge müssen gegenüber früher über eine längere Lebensdauer verteilt werden.

Das gilt übrigens unabhängig von der finanziellen Lage der Pensionskassen.Wird die Chance für die Nachführung des Gesetzes verpasst, müssen alle Kassen für ihren obligatorischen Bereich weiterhin systemfremde Quersubventionierungen für die Pensionierten tolerieren. Dafür herhalten müssen die Erwerbstätigen, indem unter anderem ihre BVG-Konten weniger verzinst werden.

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