«So könnte die 2. Säule der Zukunft aussehen: Flexibel, digital, individuell» heisst es im Titel eines Betrags im Tages-Anzeiger nach der Abstimmung zur BVG-Reform. So könnte sie, wird es aber nicht. Gegen die Streichung des UWS aus dem Gesetz bspw. wird die Linke Sturm laufen und es zu verhindern wissen. Damit wird aber auch jede weiterführende Reform verhindert. Aber träumen darf man ja.
Um den Umwandlungssatz wird politisch ein grosses Tamtam veranstaltet. Aber eigentlich müsste die Politik dazu gar keine Vorgaben machen, sagt Werner Rutsch, ein Pensionskassenexperte bei Axa Investment Managers. «Die Pensionskassen können diesen Parameter genauso gut selbst festlegen.» (…)
Um den Umwandlungssatz wird politisch ein grosses Tamtam veranstaltet. Aber eigentlich müsste die Politik dazu gar keine Vorgaben machen, sagt Werner Rutsch, ein Pensionskassenexperte bei Axa Investment Managers. «Die Pensionskassen können diesen Parameter genauso gut selbst festlegen.» (…)
In eine ähnliche Richtung denkt Vera Kupper Staub. Die Präsidentin der Oberaufsichtskommission über die berufliche Vorsorge plädiert für einen Mittelweg: Statt des Parlaments könnte künftig der Bundesrat via Verordnung den obligatorischen Umwandlungssatz festlegen.
Vor der ersten BVG-Revision in den 1990er-Jahren wurde das bereits so gemacht. «Auf diese Weise würde ein politisches Hindernis wegfallen, das die gesetzgeberische Weiterentwicklung der zweiten Säule in der Vergangenheit oft blockiert hat», sagt Kupper Staub.
Doch nicht nur den Umwandlungssatz könnte man aus dem Gesetz streichen, sondern auch weitere fix vorgegebene Parameter.
Die Eintrittsschwelle in die zweite Säule: Sie liegt aktuell bei 22’050 Franken und hätte auf 19’845 Franken gesenkt werden sollen.
Den Koordinationsabzug: Bisher werden fix 25’725 Franken vom Lohn abgezogen, bevor man in die Pensionskasse einzahlen kann – in der Reform hätte der Abzug variabel 20 Prozent des Lohnes betragen.
«Solche Vereinfachungen würden das System verständlicher machen», sagt Nico Fiore, Geschäftsführer des Verbands Inter-Pension, der die Interessen von firmenübergreifenden Sammelpensionskassen vertritt. «Und womöglich käme das auch dem Ansehen der zweiten Säule insgesamt zugute.»
TA
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