inter-pension übt in ihrer Stellungnahme am Weisungsentwurf «Mindestanforderungen an die Aufsichtstätigkeit» heftige Kritik an den Vorstellungen der OAK. Insbesondere fürchtet der Verband, dass mit der Weisung einer «Vielfalt der Aufsichtspraxen weiterhin Tür und Tor geöffnet» und damit eines der Hauptanliegen der Weisung verfehlt wird. Auch wird vor zusätzlichem Aufwand und höheren Kosten sowie einer Erweiterung des Ermessensspielraums der Direktaufsicht gewarnt. Im Fazit hält der Verband fest:
Angesichts unserer kritisch beleuchteten Punkte, angesichts unserer Fragen zur Klärung dieser Weisung sowie aufgrund der Beurteilung durch inter-pension, dass die Zielsetzungen zwar löblich klingen, jedoch kaum mit dieser Weisung erreicht werden können, ist eine Überarbeitung dieser Weisung oder ein Verzicht darauf unabdingbar.
Die Direktaufsichtsbehörden haben heute auf der Basis des geltenden Rechts u.E. genügend Möglichkeiten, ihren Auftrag umzusetzen (vgl. Art. 62 und Art. 62a BVG). Schliesslich möchten wir daran erinnern, dass der gesetzliche Auftrag an die Direktaufsichtsbehörden primär eine Rechtmässigkeitskontrolle beinhaltet.
Die vorliegende Weisung ist jedoch nicht weit von einer Ermessenskontrolle durch die Aufsichtsbehörde entfernt, was bekanntlich nicht Teil des geltenden Systems ist.