«Eine Annahme der BVG-Reform hätte finanzielle Konsequenzen für die Unternehmen. Nicht alle sind auf den ersten Blick ersichtlich», schreibt Mario Bucher von Pensexpert in der Handelszeitung.

Bei einer Reduktion der Eintrittsschwelle auf 19’845 Franken werden gemäss Schätzungen des Bundes rund 70’000 Personen zusätzlich in der zweiten Säule versichert. Sowohl die neu Versicherten als auch deren Arbeitgeber finanzieren den Schutz gegen die Risiken Tod und Invalidität mit Risikobeiträgen sowie mit Verwaltungskosten.

In der Regel werden diese Kosten paritätisch finanziert, die Unternehmen können freiwillig auch mehr als die Hälfte oder die gesamten Kosten übernehmen. Ab dem 25. Altersjahr setzt zudem der Sparprozess ein, der wiederum von Arbeitgebenden sowie von Arbeitnehmenden finanziert wird.

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