«Eine Annahme der BVG-Reform hätte finanzielle Konsequenzen für die Unternehmen. Nicht alle sind auf den ersten Blick ersichtlich», schreibt Mario Bucher von Pensexpert in der Handelszeitung.
Bei einer Reduktion der Eintrittsschwelle auf 19’845 Franken werden gemäss Schätzungen des Bundes rund 70’000 Personen zusätzlich in der zweiten Säule versichert. Sowohl die neu Versicherten als auch deren Arbeitgeber finanzieren den Schutz gegen die Risiken Tod und Invalidität mit Risikobeiträgen sowie mit Verwaltungskosten.
In der Regel werden diese Kosten paritätisch finanziert, die Unternehmen können freiwillig auch mehr als die Hälfte oder die gesamten Kosten übernehmen. Ab dem 25. Altersjahr setzt zudem der Sparprozess ein, der wiederum von Arbeitgebenden sowie von Arbeitnehmenden finanziert wird.
Bei einem Ja zur BVG-Reform wird ausserdem von einem fixen Koordinationsabzug von aktuell 25’725 Franken auf einen variablen Ansatz gewechselt. Neu würden vom Jahreslohn, welcher durch das BVG-Obligatorium gedeckt wird (Stand 2024: maximal 88’200 Franken), immer 20 Prozent abgezogen, um den versicherten Jahreslohn zu ermitteln.
Je nach Ausgangslage kann sich der versicherte Jahreslohn mit dem neu variablen Koordinationsabzug markant erhöhen. Vor allem Personen mit einem relativ tiefen Einkommen könnten nach Annahme der BVG-Reform deutlich mehr für den Ruhestand ansparen.
Während des Erwerbslebens würden sowohl für die Versicherten als auch für die Unternehmen höhere Sparbeiträge fällig – obwohl im Zuge der BVG-Reform die Altersgutschriften harmonisiert und mehrheitlich gesenkt würden.
Obwohl die Altersgutschriften – ausser bei den 25- bis 34-Jährigen – sinken, müssen viele Unternehmen und Arbeitnehmende mit höheren Sparbeitragsabzügen rechnen. Mitarbeitende über 55 Jahre werden also nicht in jedem Fall günstiger. Entscheidend ist die individuelle Konstellation – je nach Alter und Lohn.
Dazu kommen die Rentenzuschläge, die alle erwerbstätigen Personen und Arbeitgebenden bezahlen müssten. Wie hoch dieser Berechnungssatz in der Zukunft wäre, ist aktuell unklar. Der Bundesrat könnte ihn je nach finanzieller Lage jährlich erhöhen oder senken.
Ebenfalls ist nicht bekannt, wie lange dieser Solidaritätsbeitrag zur Finanzierung der Rentenzuschläge nötig sein würde. 15 Jahre – so lange, wie Rentenzuschläge vorgesehen sind – wären es bestimmt, unter Umständen aber auch länger.
Pensepert