Das klingt so grosszügig, wie wenn das Zusammenleben ohne Trauschein noch bis vor kurzem ein Skandal gewesen wäre. Dabei ist es selbst im Kanton Wallis seit 1995 erlaubt (in Zürich seit 1972).
Wer nicht ehelich verbandelt ist, muss aber zwingend eine entsprechende Vereinbarung bei der jeweiligen Kasse abgeben. Und noch etwas wird den unverheirateten Paaren vorgeschrieben: dass sie einen gemeinsamen Wohnsitz haben müssen.
Für die Pensionskassen und für die Politik scheint es 2024 undenkbar, dass es Paare gibt, die nicht zusammenwohnen möchten oder können – obwohl auch die ehemalige Bundesrätin Simonetta Sommaruga dieses Lebensmodell wählte.
Am härtesten trifft es aber, wie so oft, die Alleinstehenden. Sie dürfen ihre angesparte zweite Säule, wenn es denn das Reglement überhaupt vorsieht, lediglich den Eltern oder Geschwistern zugutekommen lassen.
Sind die Eltern gestorben und weder Bruder noch Schwester vorhanden (oder wenn diese jemand schlicht nicht begünstigen will), bleibt das Kapital all jener, die nicht den bürgerlichen Hafen von Ehe und Familie ansteuern, im Todesfall bei den Pensionskassen.
Das ist besonders irritierend, weil die Zahl der Alleinlebenden stetig zunimmt: Sie machen mit 1,4 Millionen mittlerweile 17 Prozent der Gesamtbevölkerung aus. Parallel dazu nimmt auch die Kinderlosigkeit zu, jede vierte Frau hat heute keine Kinder. Trotzdem sind beide Lebensformen in der Welt der Pensionskassen nicht vorgesehen.
Keine der sechs grössten Schweizer Pensionskassen beantwortete die Frage, wie viel an solchen Geldern sie jährlich einnehmen. Auf die Frage, ob sie die Regelung, die so sehr auf den Zivilstand und das Lebensmodell abstellt, noch für zeitgemäss hielten, führten die meisten den Begriff «Solidarität» ins Feld.
Einzig der Sprecher der Tellco räumte ein, dass dies aus subjektiver Sicht tatsächlich «etwas stossend» sei. Man könnte es auch weniger vorsichtig formulieren und sagen: Wenn Alleinlebenden ihre Lohnbestandteile vorenthalten werden, mutet man ihnen im Grunde zeitlebens eine Lohnkürzung zu.