Michael Ferber schreibt über die Konsequenzen der CS-Uebernahme durch die UBS auf die Pensionskasse:

Mit der Eingliederung der Credit Suisse (CS) in die «neue UBS» rücken auch die Pensionskassen der beiden Banken näher zusammen. Per 1. Januar 2027 passt die Vorsorgeeinrichtung der CS ihr Vorsorgemodell an dasjenige der UBS-Pensionskasse an. Dies geht aus einem Informationsschreiben der CS-Pensionskasse an ihre Versicherten sowie einer internen Mitarbeiterinformation von CS und UBS hervor. Die Medienstelle hat dies bestätigt.

Ab 2027 fliessen keine Beiträge mehr in die bei der CS-Pensionskasse geführten Kapitalsparpläne für Gutverdienende, die sogenannten 1e-Pläne. Die Vorsorgeeinrichtung der UBS hat dieses Instrument nicht eingeführt. Die Anpassung des Vorsorgemodells der CS-Kasse führt zu niedrigeren Umwandlungssätzen für deren Versicherte.

Vor allem aufgrund höherer Arbeitgebersparbeiträge sollen sich die Pensionskassenleistungen für die Mehrheit der Versicherten der CS-Pensionskasse in der Schweiz aber verbessern, heisst es in der Mitarbeiterinformation. Für viele Versicherte der CS-Pensionskasse bedeuten die Anpassungen künftig zudem eine grössere Flexibilität bei der Wahl zwischen Rente und/oder Kapitalbezug bei der Pensionierung.

Die Anpassung des Vorsorgemodells könnte ein Schritt in Richtung einer künftigen Fusion der beiden Kassen sein. So entstünde die grösste Pensionskasse der Schweiz. Die Entwicklung zeigt, dass die UBS-Pensionskasse beim Zusammenrücken der beiden Vorsorgeeinrichtungen den Ton angibt, so wie das Experten in der Vergangenheit prognostiziert haben.

Die Anpassung führt bei der UBS derweil zu einer Erhöhung der Pensionsverpflichtungen. Deshalb wurde im vierten Quartal 2023 ein einmaliger Vorsteuerverlust in Höhe von 207 Millionen Franken im Einklang mit IFRS-Rechnungslegungsstandards verbucht. Die Übergangsmassnahmen hätten keine Auswirkungen auf das Eigenkapital, hiess es weiter.

Bei der CS-Pensionskasse lag der Umwandlungssatz für jemanden, der 2023 mit 65 Jahren in Pension ging, bei 5,155 Prozent. Im Jahr 2027 wird der entsprechende Wert 4,74 Prozent betragen. Bei der UBS-Pensionskasse liegt der Umwandlungssatz für jemanden, der 2027 mit 65 Jahren in Pension geht, bei 4,41 Prozent. Im Zuge der Anpassung des Vorsorgemodells gelten ab 2027 bei der Pensionskasse der CS die Umwandlungssätze der UBS-Pensionskasse, mit Ausnahme der Jahrgänge 1968 und älter.

  NZZ / tippinpoint