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Lukas Müller-Brunner, Direktor des ASIP, und Michael Lauener, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zeigen in einem Beitrag in Expert Focus die Folgen der zunehmenden Teilzeitarbeit für die Vorsorge der einzelnen Personen und die Gesellschaft insgesamt. Dabei wird auch auf die anstehende BVG-Reform eingegangen, welche diesbezüglich erhebliche Verbesserungen verspricht. In ihrem Fazit halten sie fest:

Wie die Ausführungen gezeigt haben, besteht im Bereich der Versicherung von Teilzeitarbeit in der zweiten Säule dringender Handlungsbedarf. Im Kern geht die heutige Versicherungslösung auf die Vorstellung eines Arbeitsmarkts aus den 1980er-Jahren zurück. Die zunehmende Anzahl an Teilzeit- oder Mehrfachbeschäftigten ist damit im BVG-Obligatorium deutlich schlechter abgesichert, als dies bei einer durchgehenden Vollzeiterwerbstätigkeit der Fall ist. Die entsprechenden Rentenlücken sind den versicherten Personen in vielen Fällen gar nicht bewusst.

Vor diesem Hintergrund ist ein zentrales Ziel der kommenden BVG-Reform, die Versicherung von Teilzeitanstellungen deutlich zu verbessern. Konkret sollen der heute starre und als Pauschalbetrag berechnete Koordinationsabzug flexibilisiert und der versicherte Lohn damit gerade in wie in Abbildung 1 dargestellten Erwerbsbiografien erhöht werden. Zugleich gilt es, festzuhalten, dass mit der Reduktion der Eintrittsschwelle zusätzlich rund 100’000 Einkommen hauptsächlich von Teilzeiterwerbstätigen und Mehrfachbeschäftigten im BVG versichert werden, womit diese und ihre Angehörigen in den Genuss eines besseren Versicherungsschutzes bei Invalidität und Tod kommen und sich ihre Altersvorsorge verbessert.

Auf einer politischen Ebene werden die Massnahmen daher auch als ein «Einlösen eines Versprechens» gegenüber den Frauen aus der AHV-Abstimmung und dem Angleichen des Frauenrentenalters interpretiert. Selbstverständlich darf nicht unterschlagen werden, dass diese Massnahmen sowohl bei Versicherten als auch bei Arbeitgebern zu Mehrkosten führen. Diese Logik ist im System einer kapitalgedeckten Vorsorge allerdings nie zu umgehen – nur mit einer Erhöhung des individuell vorhandenen Vorsorgekapitals sind höhere Renten überhaupt finanzierbar. Die Alternative in Form von Umverteilung ist zu Recht dem Umlageverfahren und damit der ersten Säule vorbehalten.

  Beitrag Expert Focus