Die Pensionskasse SBB informiert auf ihrer Website die Versicherten:

Ab 1. Januar 2024 können Sie bei Pensionierung das gesamte Vorsorgeguthaben zu 100% als Kapital beziehen. Bisher war der Bezug des Vorsorgeguthabens mit maximal 50% Kapital und 50% Rente möglich.

Bei einem Kapitalbezug zu 100% ist ein Bezug der Überbrückungspension nur mit vollständiger Vorfinanzierung vor Antritt der Pensionierung möglich. Zudem erlöschen mit dem vollständigen Kapitalbezug alle weiteren Leistungen der Kasse.

Wir werden über die weiteren Details im nächsten Newsletter Gleis 2 informieren.

  PK SBB