Am 16. Juni 2023 hat der National- und Ständerat nach eingehender Beratung die Teilrevision des MWST-Gesetzes verabschiedet. Neben diversen weiteren Änderungen konnte auch eine Steuerausnahme für das Anbieten von Anlagegruppen von Anlagestiftungen und die Verwaltung von Anlagegruppen erreicht werden. Marco Tiefenthal, PwC, stellt dazu u.a. fest:

Mit der Teilrevision des MWST-Gesetzes in der Sommersession 2023 wurde nun das Anbieten von Anlagegruppen von Anlagestiftungen und die Verwaltung dieser Anlagegruppen nach BVG durch Personen, die diese verwalten oder aufbewahren, die Depotbanken und deren Beauftragte (natürliche oder juristische Personen, denen die Anlagestiftungen Aufgaben delegieren können), als Ausnahmebestimmung in Art. 21 Abs. 2 Ziff 19 lit. g MWSTG aufgenommen.

Dadurch wird die mehrwertsteuerliche Benachteiligung von Anlagestiftungen gegenüber kollektiven Kapitalanlagen gemäss KAG aufgehoben und die Attraktivität von Anlagelösungen über eine Anlagestiftung gesteigert.

Aktuell ist davon auszugehen, dass die Änderungen per 1. Januar 2025 in Kraft treten. Grundsätzlich ist es jedoch möglich – wenn auch unwahrscheinlich – dass ein fakultatives Referendum gegen die Änderung des MWSTG ergriffen wird, was eine zeitliche Auswirkung auf dessen Inkrafttreten haben kann.

  Beitrag Tiefenthal /  Revision MWStG