nzzMichael Ferber schreibt in der NZZ über die Folgen der zu erwartenden Erhöhung des Referenzzinssatzes.

Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) erhöhte den Referenzzinssatz per 1. Juni dieses Jahres zum ersten Mal, und zwar von 1,25 auf 1,5 Prozent. Doch dies dürfte nur der erste Streich gewesen sein. Der Zinssatz wird vierteljährlich erhoben und auf Viertelprozentpunkte gerundet.

Die weitere Entwicklung des Referenzzinssatzes ist schwierig vorherzusagen, sie hängt unter anderem von den weiteren Zinsentscheiden der Schweizerischen Nationalbank ab. «Aktuell werden im Referenzzinssatz immer noch viele Hypotheken berücksichtigt, die zu sehr tiefen Zinsen abgeschlossen wurden», sagt Donato Scognamiglio, Chef des Beratungsunternehmens Iazi. Darum hinke der Referenzzinssatz dem Markt hinterher.

Laut dem BWO ist eine weitere Erhöhung des Referenzzinssatzes wohl im nächsten Winter zu erwarten – also im Dezember 2023 oder im März 2024. Mittelfristig sei ein zusätzlicher Erhöhungsschritt nicht ausgeschlossen.

Raiffeisen rechnet damit, dass der Referenzzinssatz im Dezember dieses Jahres von 1,5 auf 1,75 Prozent steigt. Bis Ende 2024 sei sogar eine dritte Erhöhung absehbar. Auch Scognamiglio geht davon aus, dass der Referenzzinssatz bis Ende 2024 auf 2 Prozent steigt. Die ZKB-Ökonomen wiederum erwarten den nächsten Erhöhungsschritt im ersten Halbjahr 2024 und in den folgenden drei Jahren jeweils einen weiteren Schritt. (…)

Laut den Bankexperten würden zwei Referenzzinsschritte bis Ende 2025 für die betroffenen Mieter Erhöhungen des Mietzinses von rund 9 Prozent bedeuten, wenn die Vermieter die Erhöhungen des Referenzzinssatzes weitergeben. Die Rechnung sieht laut der ZKB folgendermassen aus: Vermieter können die Mieten, deren Verträge derzeit auf einem Referenzzins von 1,5 Prozent beruhen, zweimal um je 3 Prozent erhöhen. Hinzu kommen die von den Schlichtungsbehörden weitläufig akzeptierte Kostensteigerung von 0,5 Prozent pro Jahr und 40 Prozent der Teuerung.

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