pw. Im Rahmen der Multipack-Vorlage “Modernisierung der AHV-Aufsicht”, die im Ping Pong der Räte am Montag beim Ständerat lag, war auch ein Element der 2. Säule zu entscheiden. Ein ephemerer Punkt bei der Regelung der Pensionskassen-Aufsicht, bei dem es oberflächlich um Governance geht, genauer besehen aber um persönliche Eitelkeiten aus der verflossenen Epoche Triponez bei der OAK. Heute interessiert die Frage kein Mensch mehr und es ist bloss noch das parlamentarische Hamsterrad, das sich dreht. Die SDA hat die Details:

Der Ständerat will es Vertreterinnen und Vertretern der Kantone weiterhin nicht verbieten, in regionalen Aufsichtsbehörden über die berufliche Vorsorge Einsitz zu nehmen. Er folgte dabei mit 28 zu 15 Stimmen ohne Enthaltungen dem Antrag der Mehrheit der vorberatenden Kommission.

Es sei nicht nachvollziehbar, wieso man Regierungsmitglieder von den Gremien ausschliesse, Branchenvertreter beispielsweise jedoch nicht, so Kommissionssprecher Ettlin. Charles Juillard (Mitte/JU) gab zu bedenken, zum Teil entspreche es dem expliziten Willen von Kantonsparlamenten, dass Kantonsvertreter in den Aufsichtsgremien seien. Diese hätten auf das operative Geschäft der Aufsicht ohnehin keinen Einfluss, es gehe um strategische Führung, sagte Daniel Fässler (Mitte/AI).

Eine Minderheit der SGK-S unterstützte in der Frage die Haltung des Bundesrats: Dieser wollte es Mitgliedern von Kantonsregierungen und Angestellten der öffentlichen Verwaltung die Ausübung derartiger Mandate generell verbieten. Er begründete dies damit, dass auf diese Weise die Unabhängigkeit der Aufsicht sichergestellt werde.

Es gehe um viel Geld, argumentierte Damian Müller (FDP/LU) in der Debatte ohne Erfolg. Der Ständerat hatte die Bestimmung nach Kritik aus den Kantonen bei der ersten Beratung der Vorlage in der Sommersession vor einem Jahr gestrichen, am Montag bekräftigte er diese Haltung.

Der Nationalrat schlägt in der Frage einen Kompromiss vor: Er will lediglich Personen aus kantonalen Departementen, die mit Fragen der 2. Säule betraut sind, von Aufsichtsgremien ausschliessen. Diese Regelung fand im Ständerat am Montag jedoch keinen Anklang, es wurde nicht darüber abgestimmt.

Die Landesregierung verfolgt mit der Revision das Ziel, dass sich die Aufsicht stärker an den Risiken orientiert. Zudem sollen Grundsätze der guten Unternehmensführung festgelegt werden und die Informationssysteme in der 1. Säule zweckmässig gesteuert werden.

Bei allen anderen Differenzen schloss sich der Ständerat stillschweigend dem Nationalrat an. Das Geschäft geht zurück in den Nationalrat. (sda/hzi/kbo)

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