Brigitte Pfiffner, bis Ende 2019 Bundesrichterin, kritisiert in einem Beitrag in der NZZ die auch im SGK-Modell vorgesehene kollektive Finanzierung des Rentenzuschlags durch Lohnprozente. Sie befürwortete dagegen die Verwendung der vorhandenen Rückstellungen, wie im ASIP/Mittelweg-Modell vorgesehen.

Ins Auge springt der Ausflug in Richtung AHV-Solidaritätsprinzip: 0,3 Lohnprozente aller Erwerbstätigen sollen voraussichtliche Renteneinbussen mildern – eine weitere Umverteilung also von Jung zu Alt. Weshalb ist der Vorschlag für eine Erhöhung der Lohnprozente zugunsten der beruflichen Vorsorge zu hinterfragen? Nicht nur, weil er systemfremd ist, sondern auch, weil es bessere Möglichkeiten gibt, allfällige Renteneinbussen zu mildern, die entstehen, wenn der Umwandlungssatz von heute 6,8 auf 6 Prozent gesenkt wird.

Für Leistungsversprechen müssen Pensionskassen ausreichend Rücklagen bilden. So schlug der Pensionskassenverband Asip im Rahmen der Vernehmlassung für die Revision der beruflichen Vorsorge vor, Renteneinbussen, die durch Senkung des Umwandlungssatzes entstehen, durch Auflösung von Rückstellungen der Pensionskassen zu kompensieren; damit könne ein BVG-Besitzstand für zehn Jahrgänge einer Übergangsgeneration garantiert werden. – Weshalb also Lohnprozente, wenn die Kassen Renteneinbussen autonom auffangen oder doch mildern können?

Wenn die Senkung des Umwandlungssatzes durch die Pensionskassen selber entschädigt werden kann, bedarf es keiner zusätzlichen Lohnprozente der aktiven Bevölkerung. Ja, es ist absurd: Eine Senkung des Satzes vermag bestehende Umverteilungen zulasten der erwerbstätigen Bevölkerung zu mildern. Wenn dieser Schritt nun aber begleitet wird von einer generellen Erhöhung der Lohnprozente für alle, wird der Effekt wieder zunichtegemacht.

Flächendeckende Lohnprozentabzüge im Zusammenhang mit der beruflichen Vorsorge sollten auch aus einem weiteren Grund vermieden werden: Zusatzabzüge lassen ausser acht, dass sowohl für die IV wie auch für die AHV (eventuell sogar für eine Pflegeversicherung) Lohnprozenterhöhungen anstehen. Kommt hinzu, dass die geplante erweiterte Unterstellung von Tieflohnangestellten ins BVG für diese Kategorie der Erwerbstätigen ebenfalls mehr Lohnabzüge zur Folge hat. Zu hohe Lohnabzüge leisten der Schwarzarbeit Vorschub.