Albert Steck befasst sich in der NZZaS mit der Tatsache, dass bei Stellenwechsel viele Versicherte ihre Altersguthaben nur teilweise in die PK des neuen Arbeitgebers transferieren sondern auf einem Freizügigkeitskonto belassen. Dieses “Splitting” des Guthaben verstösst gegen das Gesetz, wird aber kaum kontrolliert und nie geahndet. Steck schreibt dazu:

Dass nun aber mehr und mehr Versicherte mit den Füssen abstimmen und den Pensionskassen einen Teil des Geldes entziehen, schwächt die berufliche Vorsorge. Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands, verurteilt das Splitting als «gesetzeswidrig»: «Die Versicherten sind dazu verpflichtet, die gesamte Freizügigkeitsleistung in die neue Vorsorgeeinrichtung einzubringen.»

In der Praxis allerdings wird das kaum je kontrolliert. Die Pensionskassen wissen gar nicht, ob der Versicherte sein Kapital bei einem oder eben bei zwei Freizügigkeitsanbietern parkiert hat. «Seit meinem Entscheid, das Guthaben zu splitten, habe ich die Stelle zweimal gewechselt», sagt die Kaderfrau. «In keinem Fall hat sich die Pensionskasse nach weiteren Geldern erkundigt.» Den Entschluss habe sie keine Sekunde bereut: Denn im Freizügigkeitsdepot sei ihr Kapital zu 100% in Aktien angelegt – womit sie eine deutlich höhere Rendite erziele als mit der PK.

Vor vier Jahren wollte der Bund die Pensionskassen stärker in die Pflicht nehmen: Demnach hätte jede Kasse bei den neu eintretenden Versicherten kontrollieren müssen, ob Lücken beim eingebrachten Vermögen bestehen. Nach politischem Widerstand jedoch liess er den Vorstoss fallen. Die Vorsorgebranche erachtete den bürokratischen Aufwand als zu hoch.

In einem Papier zuhanden des Parlaments kam der Bund daher zum Schluss: «Versicherte verstossen nicht in jedem Fall gegen das Gesetz, wenn sie den Vorsorgeeinrichtungen ihre Freizügigkeitsguthaben nicht melden.» Zudem könnte jemand das Geld auch schlicht vergessen haben – ohne Absicht, die Pensionskasse zu umgehen.

Doch nicht nur die verworrene Rechtslage macht den Entscheid über ein Splitting zur Herausforderung: Das in der Freizügigkeit belassene Geld lässt sich später oft nicht mehr in die Pensionskasse transferieren. Somit wird das Konto oder Depot nach der Pensionierung zwingend aufgelöst. Ein lebenslanger Rentenbezug wie bei einer Pensionskasse ist dann nicht mehr möglich. Wer die Sicherheit bevorzugt, fährt mit der PK-Lösung folglich klar besser.

  NZZaS