arbeitgeberMartin Kaiser, Arbeitgeberverband, umreisst die Marschrichtung für die Neuauflage der Rentenreform aus Sicht seines Verbands.

Der Versuch, AHV und BVG in einem komplizierten und überladenen Paket gemeinsam zu reformieren, ist gescheitert. Die nächsten Reformschritte müssen deshalb etappenweise und gut portioniert erfolgen. Zwar sollen weder die Steuern noch das Rentenalter «auf Vorrat» erhöht werden. Das soll uns aber nicht davon abhalten, echte strukturelle Massnahmen zu diskutieren. Denn die Schweiz ist auch in der Altersvorsorge keine Insel der Glückseligen, die vom weltweiten demografischen Wandel unberührt bleibt.

Die steigende Lebenserwartung hat bereits in vielen europäischen Ländern dazu geführt, dass die Menschen länger im Erwerbsleben bleiben. Die Motion von CVP-Ständerat Hegglin (16.3225) über die Anbindung des AHV-Referenzalters an die Lebenserwartung eröffnet dem Parlament bald die Möglichkeit, gewissenhaft in diese Diskussion einzusteigen. So lassen sich klare Perspektiven entwickeln, in welchem Reformrhythmus und in welchen Portionen sich die notwendige Anpassung der Lebensarbeitszeit in den nächsten zwei Jahrzehnten vernünftig realisieren lässt.

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