Die Ablehnung der Reform hat folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

  • Die AHV-Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer im Umfang von je 0,3 Prozentpunkten in den Jahren 2018 und 2021 entfällt (2018: Mindereinnahmen und Minderausgaben von je 670 Mio.).
  • Der 17-prozentige Bundesanteil am MWST-Prozent bleibt im Bundeshaushalt (Minderausgaben rund 500 Mio.).
  • Das Rentenalter der Frauen bleibt bei 64 Jahren, was höhere AHV-Ausgaben zur Folge hat. Entsprechend fällt auch der Bundesbeitrag an die AHV (19,55 % der AHV-Ausgaben) höher aus (Mehrausgaben von 50 bis 80 Mio.). Darin eingerechnet ist der  Wegfall der Erhöhung der AHV-Neurenten um 70 Franken.
  • Der Bundesbeitrag an die Ergänzungsleistungen zur AHV fällt höher aus, da die Frauen bereits ab 64 Jahren eine AHV-Rente beziehen, im Gegenzug werden die Ergänzungsleistungen zur IV entlastet (2018: Mehrausgaben von 1 Mio.). 

Die Entlastungen summieren sich im Voranschlag 2018 auf 442 Millionen (0,6 Prozent der Ausgaben). Dadurch steigt der strukturelle Überschuss – unter Berücksichtigung der Nachmeldung für die Abfederung der Senkung des technischen Zinssatzes bei der Publica – auf gut 540 Millionen. Der Bundesrat will trotz der Ergebnisverbesserung an den beschlossenen Sparmassnahmen festhalten. Einzig die Einlage in den Bahninfrastrukturfonds soll erhöht werden.

  Mitteilung EFD