imageLeidtragende der SNB-Zinspolitik sind auch die Pensionskassen, die verzweifelt nach Ersatz für die teils negativ rentierenden Obligationen suchen. Und sie werden fündig, indem sie selber dazu übergehen, Hypotheken zu vergeben, schreibt finews.

Dabei haben sie einen gewichtigen Vorteil – sie unterliegen nicht dem antizyklischen Kapitalpuffer (AZP), der von den Banken verlangt, Eigenmittel für Wohnbau-Hypotheken in der Höhe von 2 Prozent zu hinterlegen. Genau diese «Regulierungsarbitrage» wissen die Pensionskassen zu ihren Gunsten zu nutzen. Dies zeigt ein Blick auf die Zinskonditionen.

So verlangt beispielsweise die Pensionskasse der Stadt Bern (PVK) für eine zehnjährige Festhypothek im ersten Rang 1,26 Prozent. Zum Vergleich: Bei der Zürcher Kantonalbank (ZKB) liegen die Richtsätze bei 1,57 und bei Raiffeisen bei 1,46 Prozent.

Zurückhaltender sind Pensionskassen teilweise bei der Belehnungs-Obergrenze. Die Pensionskasse des Kantons Zürich (BVK) zum Beispiel fordert, mindestens 30 Prozent des Kaufpreises aus Eigenmitteln zu finanzieren. Andere Vorsorgeinstitute wie die PVK hingegen verlangen nur 20 Prozent Eigenmittel und liegen damit gleichauf mit den Banken. (…)

Ein verstärktes Vorpreschen der Pensionskassen dürfte früher oder später auch die staatlichen Instanzen auf den Plan rufen – allen voran die SNB –, die sich vor einem Kollaps des Immobilienmarkts fürchtet.

Doch zu den Versicherern und zu den Pensionskassen habe die SNB «überhaupt keine Entscheidungskompetenzen», lässt sie auf Anfrage von finews.ch ausrichten und verweist auf die Finma. Doch offenbar auch der Finma sind in dieser Frage die Hände gebunden. Es heisst, man soll bei der SNB nachfragen.

Fest steht: Solange der antizyklische Kapitalpuffer für die Pensionskassen nicht zum Tragen kommt und die Zinsen weiterhin tief bleiben – wovon auszugehen ist –, haben die Vorsorgeeinrichtungen einen kompetitiven Vorteil gegenüber den Banken.

  finews