An seiner Sitzung vom 26. Oktober 2016 hat der Bundesrat entschieden, eine Reihe von Bestimmungen in der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) zu ändern, um die administrativen Verfahren für Arbeitgeber und Durchführungsstellen zu erleichtern. Die Versicherten erhalten ihren Versicherungsausweis nicht mehr automatisch zugestellt.

  BSV