Pensionskassen wollen von Negativzinsen ausgenommen werden. Herausgefordert sind sie indes ganz anderswo, schreibt der Tages-Anzeiger. Im Artikel heisst es u.a: “Streng genommen ist die SNB die ­falsche Adressatin für die Klagen der Pensionskassen: Nicht das Noteninstitut belastet sie mit dem Negativzins, sondern diverse Banken stellen ihren Grosskunden eine solche Gebühr auf deren Kontobeständen in Rechnung. Diese Banken überwälzen so jene Kosten, die ihnen durch den Negativsatz der SNB von 0,75 Prozent erwachsen; und zwar auf Gelder, welche die Banken auf Girokonten bei der SNB geparkt haben – nach Abzug eines Freibetrags.

Unter der Annahme, dass die Negativzinsen auf dem gesamten Liquiditäts­bestand der Pensionskassen anfallen, dürften die Belastungen maximal 300 Millionen Franken betragen. Es geht also nicht um Summen, die einen Vorsorgeträger aus dem finanziellen Gleichgewicht brächten, wie auch ihre Vertreter einräumen, meint der TA.

Vor diesem Hintergrund käme einer Ausnahmeregelung für Pensionskassen, die sie vor den Belastungen der Negativzinsen verschonen würde, eine primär symbolische Bedeutung zu. Für die SNB steht jedoch nicht Symbolik im Vordergrund – so wichtig sie in schwierigen Zeiten sein mag –, sondern das Setzen von Anreizen. «Eine Sonderlösung für Pen­sionskassen würde dazu führen, dass sie weniger Druck verspüren, sich nach alternativen Anlagen umzusehen, etwa solchen in Fremdwährungen», gab SNB-Sprecher Walter Meier zu bedenken.

Bei der Nationalbank geht man davon aus, dass Pensionskassen in den letzten Jahren mittels Währungsabsicherungen sowie Rückführungen von Fremdwährungsanlagen zum Aufwärtsdruck auf den Franken beigetragen haben. Daher sei auch anzunehmen, dass die Penionskassen – gemessen an ihren gesetzlichen Anlagebeschränkungen – «noch Freiräume für Auslandsanlagen» hätten, wie Meier hinzufügte.

  Tages-Anzeiger