An seiner traditionellen Jahrespressekonferenz hat der Schweiz. Versicherungsverband SVV einen Überblicke über die derzeitige Lage in den diversen Bereichen gegeben und Stellung zu aktuellen Fragen bezogen. Die Assekuranz hat einen Anteil an der hiesigen Finanzindustrie von rund 40%, vor zehn Jahren waren es bloss 30. Das scheint das Selbstbewusstsein zu stärken und eine gewisse Gelassenheit zu bewirken, die sich bei der Beurteilung kritischer Fragen manifestierte.

Ausgeprägt ist die starke Stellung der Versicherer bei der 2. Säule. Timo Perretta, CEO der Axa Winterthur, machte dies anhand diverser Zahlen deutlich: Über 1 Mio. Personen sind im Vollversicherungsmodell versichert, für 600’000 weitere übernehmen die Versicherer von teilautonomen Kassen das Invaliditäts- und Todesfallrisiko. 240’000 Rentner beziehen zudem eine Rente von einer Versicherungsgesellschaft. Angesichts der Zahlen relativiert sich die Polemik von Linksparteien und Gewerkschaften, welche für die Assekuranz keine Existenzberechtigung in der BV erkennen wollen.

 

Eine Hauptrichtung der Kritik betrifft die angeblich zu hohen Prämien in der Risikoversicherung sowie die Verwaltungskosten. Eine von Perretta gezeigte Folie gibt einen nicht sehr transparenten Vergleich mit autonomen Kassen. Namen werden nicht genannt, noch mehr ins Gewicht fällt, dass autonome Kassen nur in Ausnahmefällen ihre Risikoprämien publizieren.

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Mehr Sorgen als die anhaltende Kritik scheint der Branche allerdings die geplante Erhöhung der Legal Quote von 90 auf 92% zu machen. Laut Perretta bringt die Erhöhung den Versicherten nichts, sie könne im Gegenteil sogar zu ihrem Schaden sein. Die Ausschüttungsquote liegt derzeit im Durschnitt bereits bei rund 92%. Wird diese Höhe als Mindestquote festgesetzt, seien die Versicherer gezwungen, eine defensivere Anlagestrategie zu verfolgen, was die Erträge schmälern müsse. Die Versicherten erhielten zwar mehr vom “Kuchen”, aber der Kuchen werde kleiner ausfallen. Weiter wird bezüglich AV2020 kritisiert: die Festlegung der Risikoprämien nach kollektiven Grundsätzen und die Begrenzung beim doppelten erwarteten Schaden sowie die Einschränkung bei der Verrechnung zwischen Spar-, Risiko- und Kostenprozess.

Insgesamt äusserte sich Perretta aber grundsätzlich positiv zu den Vorschlägen des Bundesrates im Rahmen der Altersvorsorge 2020 und aus politischer Rücksichtnahme fordert die Branche auch keine weitergehende Erhöhung des Referenzalters über 65 Jahre hinaus oder einen unter 6% liegenden Umwandlungssatz, obwohl dies aus aktuarischer Sicht notwendig wäre. Die Behandlung von AHV- und BVG-Reform in einem Gesamtpaket, wie vom Bundesrat vorgesehen, lehnt der SVV allerdings ab; er unterstützt die Forderung von Arbeitgeberverband und economiesuisse nach einer Aufteilung in Teilpakete und Behandlung im Parlament nach Priorität der Frage.

  Unterlagen SVV zur Pressekonferenz / Arbeitgeber zur AV2020 / Kommentar NZZ