KV und Travail.Suisse haben an einem Medienanlass ihre Forderungen zur Entwicklung der Altersvorsorge publiziert. Ihre Thesen: “Die Säulen der Altersvorsorge sind stabil. Und die heutigen Leistungen sind auch künftig finanzierbar. Für die Bewältigung des demografischen Buckels braucht es jedoch eine moderate Zusatzfinanzierung. Der beste Weg zu einer sicheren Finanzierung führt für Travail.Suisse und den KV Schweiz über einen Finanzierungsautomatismus. Beim Rentenniveau besteht hingegen kein Spielraum nach unten, da der Verfassungsauftrag bereits heute nur knapp erfüllt ist.”

Als “Eckwerte” werden festgehalten:

  • Der Mindestumwandlungssatz muss weiterhin im Gesetz festgelegt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass dieser nicht auf Vorrat gesenkt wird und dass mit Kompensationsmassnahmen das verfassungsmässige Leistungsziel erreicht wird. Auch demokratiepolitisch wäre es inakzeptabel, nach dem klaren Nein 2010 nun am Volk vorbei den Umwandlungssatz zu senken.
  • Zur Sicherung der Rentenhöhen müssen kurz- und langfristig wirksame Kompensationsmassnahmen zu einer Senkung des Mindestumwandlungssatzes ergriffen werden. Für den KV Schweiz und Travail.Suisse steht eine weitere Senkung des Koordinationsabzuges im Vordergrund. Diese Senkung hat sich in der 1. BVG-Revision bewährt und entspricht einer Erhöhung des versicherten Verdienstes.
  • Ein tieferer Koordinationsabzug hat jedoch auf die künftigen Renten älterer Arbeitnehmender nur eine beschränkte Wirkung. Deshalb sind auch kurzfristig wirksame  Kompensationsmassnahmen sozialpolitisch unerlässlich. An diejenigen Altersgruppen, für welche die Senkung des Koordinationsabzuges alleine nicht ausreicht, um die Rentenhöhe zu sichern, muss zusätzlich ein Rentenzuschlag ausgerichtet werden. Zuschlagsberechtigt sollen alle künftigen Altersrentnerinnen und -rentner sein, die von der Senkung des Mindestumwandlungssatzes direkt oder indirekt betroffen sind.
  • Die Gesamtbetrachtung erlaubt es, Kompensationen für Rentenverluste in der 2. Säule über die AHV vorzunehmen. Diese soll den Betroffenen die Differenz der Rente gemäss altem und neuem Umwandlungssatz auszahlen. Die Pensionskassen hätten damit technisch einwandfreie Grundlagen, ohne dass sich jede von ihnen mit Kompensationszahlungen herumschlagen müsste. Da ein solcher Zuschlag nach dem Prinzip des Umlageverfahrens funktioniert, ist  die AHV der richtige Ort dafür.
  • Bei den Ausgleichsmassnahmen ist zudem zu berücksichtigen, dass gemäss neuen Studien des BSV10 die Lebenserwartung je nach sozio-professioneller Kategorie sehr unterschiedlich hoch ist. Vesichertengruppen mit tiefer Lebenserwartung dürfen nicht benachteiligt werden.

Weitere Forderungen betreffen die Vollversicherung mit einer Erhöhung der Legal Quote auf 95% und der Reduktion der Risikoprämien zudem werden “Vorgaben und Benchmarks” zu den Vermögensverwaltungskosten verlangt.

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