Der Tages-Anzeiger beschäftigt sich mit der Frage der Zulässigkeit eines Rentenalters 65 für Frauen bei den Pensionskassen im Zusammenhang mit der Anhebung bei der AHV. Der Beitrag stellt fest, dass die Regelung rechtens ist und immer weitere Verbreitung findet. Martin Hubatka erläutert dazu Hintergründe und Vorgehen. Er betont, dass eine Kasse mit egalitärem Rentenalter 65 den Frauen auch Vorteile bringt, verglichen mit einer herkömmlichen Kasse mit Rentenalter 64/65.

  • Die Möglichkeit, bis 65 erwerbstätig zu bleiben, bedeutet: Eine verlängerte Beitragszeit: Länger arbeiten heisst, auch länger ansparen zu können. Für Frauen, die oft über längere Zeit nur Teilzeit arbeiten und dadurch weniger verdienen, ist dies ein nicht zu unterschätzendes Plus.
  • Eine längere Verzinsung des gesamten Sparguthabens.
  • Einen höheren Umwandlungssatz: In der Regel steigt der Umwandlungssatz bei einem späteren Altersrücktritt, was die Rente zusätzlich erhöht.

Die Erhöhung des Rentenalters für Frauen stösst jedoch noch immer hei vielen reflexartig auf Ablehnung. Dabei zeigt die Praxis: In den Kassen, die bereits Rücktrittsalter 65 für Frauen eingeführt haben und die ihren Versicherten gleichzeitig die Möglichkeit lassen, vor- zeitig zu gehen, scheiden die weiblichen Angestellten nicht früher aus dem Erwerbsleben aus als die männlichen.

 Artikel TA