Mit dem stufenlosen Rentensystem will der Bundesrat die Ausgaben der IV um jährlich 400 Millionen Franken senken. Aufgrund des drohenden Referendums wird nun eine Reduktion des Sparbetrags geprüft, schreibt die NZZ.

Das Kernelement der Revision 6b bildet die Einführung des stufenlosen Rentensystems. Nach den ursprünglichen Berechnungen war es so ausgelegt, dass Einsparungen von 400 Millionen Franken jährlich resultiert hätten. Im Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) werden nun verschiedene Varianten geprüft, die zu einer Reduktion der Einsparungen führten. Eine Variante sieht vor, den Sparbetrag um die Hälfte auf 200 Millionen zu reduzieren. Das ursprünglich in der Revision 6b vorgeschlagene Sparvolumen reduzierte sich damit von 800 auf 600 Millionen. Dies entspricht einem früheren Vorschlag der AHV/IV-Kommission.

Im BSV will man am Systemwechsel festhalten und betont, der Wert des Systemwechsels werde höher gewichtet als das effektive Sparvolumen. Ob sich die Behindertenorganisationen allerdings milder stimmen lassen und von ihrem Vor-Entschluss, das Referendum zu ergreifen, abrücken, ist fraglich. Verschiedene Organisationen hatten klar zum Ausdruck gebracht, die Revision müsse grundlegend verändert werden. Nur dann würde sich aus ihrer Sicht ein Referendum erübrigen.

Die IV ist ein Sanierungsfall. Ein solcher wird sie bleiben, trotz den Steuern, die ins System gepumpt werden. Strukturell gesehen schreibt sie jedes Jahr ein Defizit von über einer Milliarde Franken.

 NZZ