Der Schweizerische Versicherungsverband SVV schreibt zum Mindestzins-Entscheid des Bundesrates: “Für den SVV ist der Satz von 2 Prozent zu hoch. Eine Senkung auf 1,5 Prozent wäre dringend angezeigt gewesen – vor allem aufgrund der anhaltend tiefen Renditen von festverzinslichen Wertpapieren und der volatilen Entwicklung der Finanzmärkte. Die gesetzlich vorgeschriebene BVG-Verzinsung beträgt seit Anfang 2000 durchschnittlich 2,93 Prozent pro Jahr, die effektiv erzielte Rendite der Vorsorgeeinrichtungen dagegen erreicht im Durchschnitt lediglich 1,88 Prozent (gemäss CS PK-Index).

 Mitteilung SVV